Wann greift Fair-Use im EU-Ausland?

  • cors42

    Hallo,


    ich bin Nutzer des Congstar-prepaid "So-Wie-ich-will"-Tarifs. Demnächst werde ich für etwas mehr als ein Jahr ins EU-Ausland ziehen und will in dieser Zeit meine Nummer behalten und gleichzeitig erreichbar sein. Ich bin darauf angewiesen, SMS auf der SIM empfangen zu können (Banking, etc.).



    Daher meine Fragen:
    - Stellt das längerfristige (ca. 14 Monate) passive Nutzen (keine mobilen Daten, keine Anrufe) einer Congstar-SIM im EU-Ausland ein Verstoß gegen die Fair-Use-Bedingungen dar?


    - Würde ich im Zweifelsfall gewarnt werden, bevor etwa eine Sperrung der Nummer erfolgt?


    - Welche Alternativen gäbe es für mich, um auf der Nummer weiterhin im Ausland erreichbar zu sein?


    Viele Grüße,
    cors42

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo cors42,


    das ist eine gute Frage, aber ich habe bisher noch keinen Fall dieser Art erlebt.


    Deinen Tarif kannst du ja im EU-Ausland genau so nutzen wie Zuhause. Dies ist in der Regel etwa 3 Monate ohne Probleme möglich. congstar behält sich z. B. vor, einen Meldenachweis anzufordern, wenn ein Tarif ununterbrochen mehr als 6 Monate im Ausland genutzt wird.


    Eine Sperrung der Karte wird nicht auftreten, die Nutzung der Dienste würde dann kostenpflichtig werden. Aber da ich in der Tat nicht einen Fall kenne, bei dem das passiert ist, kann ich dir die Kosten leider nicht nennen.


    congstar stellt Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen an Deutschland haben, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, auf deren vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union regulierte Roamingdienste zu Inlandspreisen bereit. Ohne diese Voraussetzung besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von Roaming-Leistungen zu Inlandspreisen in der EU.


    congstar ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung in Deutschland, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, zu verlangen.


    Der Nachweis kann in der Regel durch Vorlage eines der folgenden Dokumente erbracht werden, wobei congstar berechtigt ist, zum Nachweis die Vorlage mehrerer Dokumente zu fordern: Personalausweis, Meldebescheinigung über einen Wohnsitz in Deutschland, Wohnungsmietvertrag mit deutscher Adresse/Vermieterbescheinigung, Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland (mind. 6 Monate), Rentenbescheid, Steuerbescheid, Nachweis eines Vollzeitstudiums an einer deutschen Hochschule, Arbeitsvertrag (nicht kürzer befristet als 6 Monate) über eine Beschäftigung bei einem inländischen Unternehmen, in Verbindung mit einer Bestätigung, dass der zeitliche Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland liegt.


    Dazu solltest du daran denken, dass deine Karte alle 15 Monate mit Guthaben aufgeladen werden muss, damit sie auch aktiv bleibt.


    Ich hoffe diese Informationen helfen dir weiter.


    MFG
    Mario J.

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  • cors42

    Hallo Mario,


    vielen Dank! Das klingt erst einmal beruhigend und hilft mir tatsächlich weiter.



    Viele Grüße,
    cors42