Tarif = Vertrag?

  • GambaJo

    Meine Frau ist leider auch auf auf die Falle mit dem Daten-Turbo rein gefallen und hat nun einen 24 Monate Vertrag an der Backe. Sie hat sogar einen Screenshot von dem Text zum Angebot. Da steht etwas von "Neubuchung" eines Tarifs und nicht das Abschließen eines komplett neuen Vertrags. Diese Formulierung ist ziemlich irreführend, denn auch Bestandskunden können andere Tarife buchen. Ich vermute, dass wurde aber vollkommen absichtlich so zweideutig formuliert um Bestandskunden abzuzocken.


    In einem anderen Thread zu dem Thema hier wurde gesagt, dass das Teilnehmen von Bestandskunden an dieser Aktion nicht möglich ist. Auch das sehe ich nicht so. Möglich wäre es schon, congstar will das nur nicht. Das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied.


    Sowohl hier im Forum, wie auch per Mail oder Twitter rät congstar zur Kündigung. Leider kommt man aus so einem Vertrag nicht so einfach raus. Außerdem finde ich das eine Frechheit mit seinen Kunden so umzugehen. Das ist nicht das erste Mal, dass congstar so dreist mit seinen Kunden umgeht. Ich werde auf allen Kanälen jedem abraten zu congstar zu wechseln und werde mich auch an den Verbraucherschutz wenden und mal hören, was die dazu sagen.


    Ich gehe mal davon aus, dass dieser Beitrag wie üblich einfach kommentarlos gelöscht wird oder nach einer schnippischen Antwort einfach geschlossen wird. Was soll's, ich bin's leid.

    Bilder

  • Ben H.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo GambaJo,


    leider kann ich deine Aussage nicht ganz entnehmen, was hier schiefgelaufen ist.
    Kannst du bitte einmal ausführen, was der ursprüngliche Stand war, was Ihr buchen wolltet und was ihr am Ende gebucht habt.


    Generell ist es so, dass natürlich auch Bestandskunden von der Datenturboaktion profitieren können, der kostenfreie Datenturbo aber für neue Vertragsabschlüsse gedacht ist - also für den Fall, dass ein zusätzlicher Vertrag bestellt wird.


    Ein Tarifwechsel ist ja keine "Neubuchung", sondern eine Änderung der Leistungen eines bestehenden Vertragsverhältnises.


    Bei einem Online abgeschlossenen Vertragsverhältnis, hat Ihre Frau immer auch das Recht den Vertrag zu widerrufen.


    Viele Grüße,
    Ben

  • GambaJo

    Auf dem Screenshot steht nichts von "Vertrag" oder "Vertragsabschluss". Warum ist ein Tarifwechsel keine "Neubuchung"? Wenn ich als Bestandskunde einen Tarif buche, den ich vorher nicht hatte, dann ist das für mich eine Neubuchung eines Tarifs. Warum beschreibt man solche Angebote nicht so, dass es solche Missverständnisse nicht vorkommen? Das ist doch nicht so schwierig den Begriff "für Neukunden" oder "bei neuen Verträgen" zu verwenden. Da das noch andere Kunden "missverstanden" haben, liegt es nicht an meiner Frau, sondern definitiv an der schwammigen Formulierung. Vermutlich ist das gewollt.


    So weit ich weiß, gilt Widerrufsrecht nur 14 Tage. Zwischen Buchung und tatsächlicher Durchführung lagen aber mehr als 14 Tage. Als sie das gemerkt hat, war es zu spät. Clever von congstar.

    Hallo GambaJo,


    hier liegt die Erklärung direkt in den Begrifflichkeiten. Wenn du dir diese auf der Zunge zergehen lässt wirst du merken, dass der Unterschied eigentlich auf der Hand liegt:


    Bei einem Tarifwechsel wechselst du von einem Tarif einen Anderen. Wenn du einen neuen Tarif buchst handelt es sich um eine Neubuchung.


    Eine schwammige Formulierung oder gar eine Falle die du uns unterstellst sehe ich da nicht.


    Das Widerrufsrecht besteht in der Tat nur 14 Tage bei Fernabsatzverträgen. Es tut mir leid für deine Frau, dass Sie das erst zu spät gemerkt hat aber grundsätzlich hat Sie von uns direkt nach Bestellung des Tarifwechsel auch eine Auftragseingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Auch diese weist auf die zusätzlichen Kosten hin.


    Bei weiteren Fragen sind wir gerne für dich da.


    LG


    Mark

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    Warum ist ein Tarifwechsel keine "Neubuchung"?

    Hallo :)


    als Ergänzung zu Mark: weil das kein neuer Vertrag ist, sondern die Änderung eines bestehenden. Du schreibst ja selbst von einem "Wechsel". Wechseln kannst Du nur etwas bereits bestehendes.

    Wenn ich als Bestandskunde einen Tarif buche, den ich vorher nicht hatte, dann ist das für mich eine Neubuchung eines Tarifs.

    Es geht nicht um einen neuen Tarif, sondern um einen neuen Vertrag. Auch für mich ist die Formulierung völlig eindeutig.


    Gruß Ingo

  • GambaJo

    Hallo GambaJo,


    hier liegt die Erklärung direkt in den Begrifflichkeiten. Wenn du dir diese auf der Zunge zergehen lässt wirst du merken, dass der Unterschied eigentlich auf der Hand liegt:


    Bei einem Tarifwechsel wechselst du von einem Tarif einen Anderen. Wenn du einen neuen Tarif buchst handelt es sich um eine Neubuchung.


    Sie hat doch einen neuen Tarif gebucht. Tarif ist NICHT das Gleiche wie Vertrag. Sonst hieße es ja nicht Tarif sondern Vertrag. Wenn man von einem Tarif in den anderen wechselt, ist der Tarif von dem man "wegwechselt" der alte Tarif, und der Tarif wo man "hinwechselt", der neue Tarif.


    Eine schwammige Formulierung oder gar eine Falle die du uns unterstellst sehe ich da nicht.


    Warum ist das Gleiche dann noch anderen Kunden passiert? Wäre meine Frau die Einzige, könnte man noch von einem Missverständnis ihrerseits sprechen. Da es aber mehrere Kunden getroffen hat, kann man getrost von einer schwammigen Formulierung sprechen, Ich habe ja weiter oben Beispiele genannt, wie es jeder verstanden hätte. Es war nicht sehr schwierig auf diese Beispiele zu kommen, so dass ich mir vorstellen kann, dass diese Formulierungen bewusst nicht verwendet wurden.


    Das Widerrufsrecht besteht in der Tat nur 14 Tage bei Fernabsatzverträgen. Es tut mir leid für deine Frau, dass Sie das erst zu spät gemerkt hat aber grundsätzlich hat Sie von uns direkt nach Bestellung des Tarifwechsel auch eine Auftragseingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Auch diese weist auf die zusätzlichen Kosten hin.


    Ja, die alte Regel. Lies IMMER das Kleingedruckte, sonst wirst Du übers Ohr gehauen.



    Hallo :)
    als Ergänzung zu Mark: weil das kein neuer Vertrag ist, sondern die Änderung eines bestehenden. Du schreibst ja selbst von einem "Wechsel". Wechseln kannst Du nur etwas bereits bestehendes.


    Eben, ich wechsle von etwas Bestehendem zu etwas Neuem. Von einem bestehenden Tarif zu einem neuen Tarif. Tarif ist NICHT gleich Vertrag!


    Es geht nicht um einen neuen Tarif, sondern um einen neuen Vertrag. Auch für mich ist die Formulierung völlig eindeutig.


    Zeige mir doch bitte auf dem Screenshot das Wort "Vertrag". Würde da das Wort stehen, wäre es zumindest eindeutiger. Aber ich sehe das Wort dort nicht. Wenn es nicht um einen Tarif, sondern um einen Vertrag geht, warum schreibt ihr nicht das, was ihr meint? Das nennt ihr eine eindeutige Formulierung? So eindeutig, dass noch andere Kunden sie missverstanden haben? Anscheinend ist congstar ziemlich verzweifelt, wenn man auf solche Maschen zurückgreifen muss.


    Und zu eurer Mail von gestern, ob ich Freunde werben möchte: NEIN, auf gar keinen Fall! Wenn ihr die übers Ohr haut, werden die zu mir kommen, und mich fragen, was ich denen für Mist empfohlen habe. Das ist mittlerweile das Dritte mal, dass ich wegen congstar stinksauer bin. Ich habe die Schnauze voll, und werde immer von congstar abraten. <X

  • Hallo GambaJo,



    Zeige mir doch bitte auf dem Screenshot das Wort "Vertrag". Würde da das Wort stehen, wäre es zumindest eindeutiger.

    Ja, das würde die Sache ein klein bisschen deutlicher machen. Das gebe ich gerne weiter. :thumbup:


    Was diese Aktion angeht:
    Leider ist diese Aktion nicht für Tarifwechsler, wie dir inzwischen klar sein sollte. Was ich mich frage: Wurde dir bzw. deiner Frau diese Aktion während des Tarifwechsels angezeigt?


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • GambaJo


    Was ich mich frage: Wurde dir bzw. deiner Frau diese Aktion während des Tarifwechsels angezeigt?


    Liebe Grüße,
    Fynn

    Das weiß sie leider nicht mehr. Das ist aber auch nicht relevant, aus meiner Sicht. Es ändert nichts an der Tatsache, dass falsche Versprechen gemacht wurden.