Kündigung wg. Inaktivität, wie geht´s weiter

  • Hallo


    Ich hatte Ende Dezember 2017 meiner bereits etwas betagten Tante, die keine Ahnung vom Internet hat, den "Congstar Wie Ich Will..."-Prepaid-Tarif empfohlen. Sie brauchte kein Datenvolumen, sondern nur Telefon, um auf dem flachen Land unterwegs erreichbar zu sein und gelegentlich Anrufe zu tätigen.


    Da sie damals kein Internet haben wollte und bis heute keines hat, hatte sie damals wie auch heute kein Congstar-Kundenkonto eröffnet und folglich auch keine Daten hinterlegt (außer die, die beim schriftlichen Vertragsabschluss im Telekom-Laden angegeben wurden).


    Nun hat sie heute, Sonntag, den 31.03.2019, von der Telekom (wohl als Mutter von Congstar) eine SMS bekommen, dass ihr eine Kündigung des Vertrages gesendet wird (...wenn ich meine Tante am Telefon richtig verstanden habe). Meine Tante sagt, sie hätte VORHER KEINE Warnung erhalten, dass der Vertrag z.B. in einem Monat gekündigt würde, sollte sie bis dahin nicht ihr Prepaid-Guthaben aufladen.


    Ich konnte recherchieren, dass ihr Prepaid-Vertrag tatsächlich nach 15 Monaten Inaktivität seitens Congstar gekündigt werden kann.



    Dazu habe ich (im Namen meiner Tante) einige Fragen:


    1. Folgt da noch eine schriftliche Kündigung (zusätzlich zur SMS).


    2. Die Kündigung erfolgte heute, am Sonntag, den 31.03.2019 gegen 9:03 Uhr, angeblich ohne Vorwarnung.
    Eine - heutige - Aufladung zur Vertragsverlängerung ist nicht möglich.
    Ginge das auch morgen noch, am 01.04., obwohl - offenbar - gekündigt wurde ?


    3. Wird das Restguthaben erstattet (ca. 23 Euro)?


    4. Wenn ja, wie wird es erstattet ?
    Eine Bankverbindung hat sie nicht hinterlegt/hinterlegen können, da sie kein Internet und folglich auch kein Congstar-Konto hat.


    Vielen Dank für Erhellendes



    P.S.: Ich habe offenbar ein Congstar-Kundenkonto...

  • Sebastian

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo @Karl Murx,


    P.S.: Ich habe offenbar ein Congstar-Kundenkonto...

    Mit den im Telekom-Shop aufgenommenen Daten, wurde ein congstar Kundenkonto angelegt. Wenn dabei eine E-Mail-Adresse mit angegeben wurde, kann diese genutzt werden, um ein Zugangspasswort zu vergeben. ;)


    Bezüglich der Fragen:

    1. Folgt da noch eine schriftliche Kündigung (zusätzlich zur SMS).
    2. Die Kündigung erfolgte heute, am Sonntag, den 31.03.2019 gegen 9:03 Uhr, angeblich ohne Vorwarnung.
    Eine - heutige - Aufladung zur Vertragsverlängerung ist nicht möglich.
    Ginge das auch morgen noch, am 01.04., obwohl - offenbar - gekündigt wurde ?

    Die erhaltene SMS ist die Ankündigung zur Kündigung des Vertrages. Zusätzlich wird eine E-Mail versendet, wenn eine E-Mail-Adresse vorliegt. Sollte dann keine Aufladung innerhalb von 50 Tagen erfolgen, wird der Vertrag erst von uns deaktiviert und kann noch eine gewisse Zeit lang reaktiviert werden. Danach folgt die endgültige Kündigung.


    3. Wird das Restguthaben erstattet (ca. 23 Euro)?
    4. Wenn ja, wie wird es erstattet ?
    Eine Bankverbindung hat sie nicht hinterlegt/hinterlegen können, da sie kein Internet und folglich auch kein Congstar-Konto hat.

    Wenn keine Reaktivierung des Vertrages erwünscht ist, wird jegliches, selbst aufgeladenes, Restguthaben erstattet. Idealerweise liegt uns hierfür bereits eine Bankverbindung vor, in diesem Fall wäre eine Meldung im Kundenservice (mit Name, Rufnummer und Geburtsdatum) hilfreich.


    Liebe Grüße
    Sebastian

  • Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Soweit ich mich erinnern kann, wurde beim damaligen Vertragsabschluss keine Emailadresse (von der Tante, die keine hat, weil sie kein Internet hat) angeben. Möglicherweise wurde die Emailadresse des Telekomshops angeben - was aber nicht viel nützen wird.


    Aber die Rest der Antwort gibt Hoffnung, dass es mit der Verlängerung/Reaktivierung doch noch klappt.


    Gruß