Fragen zu Portierung

  • xrated

    Bei meinem Altanbieter Mobilcom wird bei Prepaid ja leider eine Verzichtserklärung mit beeinhaltender Kündigung benötigt obwohl die Bundesnetzagentur schreibt:
    Nach § 46 Abs.</abbr> 4 TKG</abbr> kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.




    Ich sehe dadurch die Gefahr meine Nummer zu verlieren falls die Portierung nicht klappt oder Ausfallzeiten zu haben. Insbesondere zu Mobilcom gibt es zu dem Thema ja hier schon einige Threads.


    Wenn einem Mobilcom also z.B. das Datum 31.2 nennt, wenn man baldmöglichster Termin auswählt, ist das der Tag an dem die Karte nicht mehr funktioniert und der Vertrag endet?


    Congstar bietet bei der Anmeldung 2 Optionen, die vorzeitige Portierung aus laufendem Vertrag und die Portierung nach Vertragsende. Wann wird denn dann von Congstar die Portierung bei Mobilcom eingereicht bei zweiter Option?
    Dies lässt darauf schließen das dies erst am 31.2 geschehen würde:
    Rufnummermitnahme abgelehnt "mobilcom-debitel"


    Ist es in dem Fall besser man wählt vorzeitige Portierung obwohl schon gekündigt ist? Ich lese schon stundenlang über dieses Thema und bin schon ganz wirr im Kopf.

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  • xrated

    Problematisch ist eben auch das Name,Geburtsdatum nicht verifizierbar ist weil ich das alles über einen Shop gemacht habe damals und kein Onlinekonto oder schriftliche Bestätigung vorliegt. Und bei Mobilcom muss man auch noch aufpassen ob man Mobilcom oder Debitel als alter Anbieter angibt.

  • Ben H.

    Hallo xrated,


    angefragt wird die Rufnummer immer zum gleichen Zeitpunkt. Da wir den Kündigungstermin immer beim alten Anbieter anfragen, musst du diesen bei der Bestellung nicht angeben.


    Am Besten ist in einem solchen Fall, wenn du so früh wie Möglich den neuen Vertrag beauftragst, damit genug Zeit ist um Unklarheiten zu beseitigen (auch, damit du keine Ausfallzeiten hast). Falls dann die Anbieterkennung falsch ist, bekommst du rechtzeitig eine Benachrichtigung und kannst z.B. eine Kündigungsbestätigung per Mail versenden, mit denen die Kollegen dann den richtigen Anbieter ermitteln.


    Viele Grüße,
    Ben

  • xrated

    Hallo Ben


    spielt es denn in dem Fall eine Rolle ob man auswählt, Nummer sofort oder am Ende der Vertragslaufzeit mitnehmen? So wie ich das verstehe geht die erste Option gar nicht weil der alte Prepaidvertrag ohne Nummer ja auch nicht weiterlaufen kann. Aber mit der zweiten Option gabs hier schon oft Probleme.


    Wäre wohl auch nicht verkehrt wenn beim Altanbieter eine möglichst späte Frist setzt z.B. 31.3.

  • Ben H.

    Hallo xrated,


    es spielt eine Rolle, da wir die Rufnummer so anfragen (und wir ansonsten eine negative Rückmeldung bekommen). Wenn du gekündigt hast, sollte die Nummer also zum Ende des Vertrages freigegeben sein. Wie genau die Mitnahme bei deinem alten Anbieter umgesetzt ist, können wir natürlich nicht sagen. Bei uns wird z.B. der Vertrag einer Prepaidrufnummer, die sofort mitgenommen wird automatisch im Anschluss gekündigt.


    Die jeweiligen Einzelheiten musst du mit deinem alten Anbieter klären. Generell halte ich es allerdings für Sinnvoll eine Mitnahme so früh wie Möglich (bzw. mit genug Spielraum) zu beauftragen, damit eventuelle Unklarheiten nicht dazu führen, dass du nicht erreichbar bist.


    Viele Grüße,
    Ben

    die Bundesnetzagentur schreibt:
    Nach § 46 Abs.</abbr> 4 TKG</abbr> kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.


    Hallo :)


    das ist völlig korrekt. Weise Mobilcom auf den Wortlaut des §46 TKG hin. U.a. heißt es da:


    Zitat von TKG

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses.
    [...]
    (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. [...] Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.


    Bei mir hat übrigens die vorzeitige Portierung von Mobilcom zu Congstar vor eineinhalb Jahren ohne Kündigung einwandfrei geklappt. Der Vertrag mit Mobilcom ist Ende letzten Jahres nach Ende der Vertragslaufzeit ausgelaufen.


    Gruß Ingo

  • xrated

    Hi


    bei Prepaid ist das aber wohl anders, Bundesnetzagentur schreibt mir:
    "Weiterhin wird in den
    AGB von vielen Prepaid-Produkten geregelt, dass die Kündigung des Prepaid-Vertrages
    automatisch mit der Übernahme der Rufnummer erfolgt, d. h. der Vertrag endet
    zeitgleich mit der Portierung der alten Rufnummer."




    hieße also man hat bei Prepaid kein Anrecht auf vorzeitige Übernahme.


    Wie lange ist eigentlich das Aktionsguthaben bei Congstar gültig? Da sind ja zum einen die 10€ auf der Karte + 25€ Wechselbonus.


    Und was ich auch gelesen habe das Congstar gar kein LTE mehr bietet ausser bei ganz bestimmten Tarifen. Dank Telekom die sich alles vergolden lassen anscheinend.

    Bundesnetzagentur schreibt mir:
    "Weiterhin wird in den
    AGB von vielen Prepaid-Produkten geregelt, dass die Kündigung des Prepaid-Vertrages
    automatisch mit der Übernahme der Rufnummer erfolgt, d. h. der Vertrag endet
    zeitgleich mit der Portierung der alten Rufnummer."


    Hallo :)


    das mag sein, ist hier aber völlig irrelevant.


    hieße also man hat bei Prepaid kein Anrecht auf vorzeitige Übernahme.


    Das entscheiden weder irgendwelche AGB, noch die BNA noch sonst jemand. Entscheidend ist das TKG. Wo genau wird dort zwischen Postpaid und Prepaid unterschieden? Inwiefern ist der Wortlaut missverständlich?


    Davon abgesehen ist die Frage auch eher akademisch. Wozu solltest Du unbedingt einen Prepaid-"Vertrag" nach Portierung der Nummer weiterführen wollen? Gemäß TKG hast Du ein Recht auf jederzeitige Portierung. Wenn der Provider den Vertrag danach beendet, wo ist das Problem? Notfalls schließt Du einfach einen neuen ab.


    Gruß Ingo

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo xrated,


    am besten erkundigst du dich einfach bei deinem bisherigen Anbieter, wie diese die Rufnummernmitnahme üblicherweise händeln. Wenn du den Tarif Kündigst, gibst du bei uns an, dass du den Tarif "zum Vertragsende" mitbringst. Wenn du nur die Rufnummer freigeben lässt (sogenanntes Opt-In), gib bei der Bestellung an, dass du die Rufnummer "zu sofort" mitbringst.


    Aktionsguthaben hat kein Ablaufdatum, wichtig bei Prepaid ist nur, dass du alle 15 Monate Guthaben auflädst, damit die Karte nicht gekündigt wird. Bei einer Kündigung wird dir natürlich selbst aufgeladenes Guthaben wieder ausbezahlt, geschenktes Guthaben, wie Startguthaben oder der Portieurngsbonus allerdings nicht.


    Richtig LTE ist und war bei uns nie Vertragsbestandteil in Mobildfunktarifen. Es gab einige Alt-Tarife, die von einer Lücke profitiert haben, die ist für unsere aktuellen Tarif aber geschlossen worden.


    Gruß Bea

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  • xrated


    Das entscheiden weder irgendwelche AGB, noch die BNA noch sonst jemand. Entscheidend ist das TKG. Wo genau wird dort zwischen Postpaid und Prepaid unterschieden? Inwiefern ist der Wortlaut missverständlich?

    Da fragt man sich halt, wozu gibt es Gesetze wenn sich niemand daran hält?

  • thunder

    Die sofortige Rufnummernmitnahme wurde explizit geschaffen, damit Verbraucher Ihre Rufnummer nicht jahrelang bei einem Anbieter nutzen müssen, bei dem sie das nicht mehr wollen, aber an eine Laufzeit gebunden sind. Dieses Problem hat bei prepaid noch nie existiert, das ganze Gesetz ist für Laufzeitverträge gebaut worden, wohingegen Prepaidkarten eben explizit keine Laufzeit haben.

    Da fragt man sich halt, wozu gibt es Gesetze wenn sich niemand daran hält?


    Hallo :)


    weil Du bei Nichtbefolgen dagegen vorgehen kannst. In diesem kannst Du AFAIK nicht selbst klagen, sondern musst Dich bei der BNetzA beschweren. Die klären das dann mit dem Provider. Du kannst den natürlich zunächst auch freundlich auf den Passus im TKG hinweisen und Dir weitere rechtliche Schritte vorbehalten.


    Gruß Ingo