iPhone zur Reparatur geschickt - keine 2 Jahre Garantie?

    Hallo,
    ich habe ein iPhone BEI EUCH, also CONGSTAR gekauft. Das hat leider ein defekt und wurde zur Reparatur an einen Dienstleister von euch eingesendet. Daraufhin hat mir die Telekom mitgeteilt, das die 1 jährige Garantie von Apple abgelaufen wäre und ich die Reparatur bezahlen müsse. Da Congstar mein VERKÄUFER ist, habe ich euch angerufen. Da wurde ich natürlich abgewiesen, ich solle das schriftlich machen. Nun hat mir heute Congstar schon wieder den gleichen Unsinn per Email erzählt das die 1 jährige Apple Garantie abgelaufen wäre.


    Nun bin ich über den Blödsinn sauer, denn ihr wisst genau, das nicht Apple für gesetzliche Gewähr zuständig ist, sondern DER VERKÄUFER, das seit IHR und da gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. §438 BGB


    Muss ich erst einen Anwalt beauftragen?

    Meine Texte unterliegen meinem Urheberecht. Unerlaubte Änderungen werden juristisch verfolgt

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  • Hallo mixery,


    dieser Schritt ich nicht notwendig. Denn wie du es schon sagst, ist die Gewährleistung vom Händler abhängig. Die freiwillige Garantie des Herstellers ist hier nicht involviert.


    Ich habe in deine Daten gesehen und leite diese Unstimmigkeit zu Klärung weiter. Du wird dann erneut von uns kontaktiert.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • thunder

    Wenn du schon Gesetze zitierst, lies sie doch erstmal. Gewährleistung betrifft Fehler, die der Sache seit Anbeginn angehaftet haben. Da dein Handy aber offenkundig über ein Jahr lang funktioniert hat, war es wohl kaum von anfang an kaputt. Ergo kein Gewährleistungsfall, ergo leider Pech gehabt, weil Apple bei seinen ach so qualitativ hochwertigen, preiswerten Geräten weniger Garantie gibt als jeder Billigheimer.

  • Firefly

    Gewährleistung betrifft Fehler, die der Sache seit Anbeginn angehaftet haben. Da dein Handy aber offenkundig über ein Jahr lang funktioniert hat, war es wohl kaum von anfang an kaputt.

    Wie kann man das denn beweisen? Wenn ein Defekt seit Auslieferung besteht, aber dieser Defekt erst nach einem Zeitraum im Nutzungsverhalten zu tragen kommt oder erst nach einem Zeitraum auch auf andere Komponenten überspringt, ist das dann nicht Gewährleistung durch den Händler?


    Eine Ablehnung der Gewährleistung sollte congstar doch begründen können, oder nicht?


    Nachtrag:
    Im Punkt Apples Garantie stimme ich aber voll mit ein. Soo teuer die Geräte und dann nur eine Händlergarantie von 12 Monaten?
    Der Preis sollte mit der Qualität und nicht mit dem Design skalieren. Und wenn der Hersteller schon durch eine verhältnismäßig kurze Garantie schon eine mindere Qualität suggeriert, zahlt ein iPhone User wie von mir schon lange vermutet nur für das Design und das Prestige.

  • thunder

    Wie man das beweisen kann? Keine Ahnung, das ist dein Problem. Nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand. Nennt sich beweislastumkehr.


    Und der Grund ist ja oben schon genannt: es ist nach über nem Jahr kaputt gegangen, und damit generell erst mal kein Gewährleistungsfall. Und damit hat Congstar auch keinen Grund oder Verpflichtung, genauer nach der Ursache zu suchen, das wäre deine Aufgabe.

  • thunder

    Sorry, das Forum ist halt so unübersichtlich, dass ich, wenn ich den kompletten Beitrag lesen will, nichtmal mehr sehe, wer ihn geschrieben hat, geschweige denn, mehr als einen Beitrag auf einmal.
    Ist hier halt ungefähr so, als würde man bei nem Buch nur drei Sätze auf jede Seite drucken.

    "...Da Apple jedoch lediglich 12 Monate Garantie gewährt, können wir Ihnen leider keine kostenlose Reparatur anbieten...."


    So, heute lese ich wieder den gleichen Apple Unsinn, der mich gar nichts angeht, da Apple nicht mein Verkäufer ist, SONDERN CONGSTAR.
    So seit ihr also weiterhin in der gesetzlichen 2 jährigen Pflicht dem Käufer gegenüber!


    Mein iPhone hat wären der Musikdudelei den Hut gehoben. Stille trat ein, ich schaue aufs Display und sehe Grafikfehler. Bedienung des Geräte in Form die App zu beenden oder das Gerät auszuschalten funktionierte nicht. Gerät ging kurze zeit später wohl von alleine aus. Wurde eingeschickt.
    Feststellung, zu hohe Temperatur. In der Hand war keine sonderliche Erwärmung festzustellen.


    So, ich bin vom Fach (Industrie Elektroniker für Geräte und Systeme), und frag mich:
    Wie soll bein Musik hören eine verschuldete Überhitzung zustande kommen? Das iPhone hat Sicherheitsmechanismen durch mehrere Temperatursensoren und entsprechende Software. Diese haben allen Anschein versagt oder nie funktioniert. Oder es trat ein sonstiger elektronischer defekt auf, auf den ich keinen Einfluss nehmen kann.
    Habe ich eine Apple Serviceprüfstand? Nein. Habe ich Apple Servicesoftware? Nein. Habe ich einen Service Apple Onlinezugang? Nein.
    Wie soll ich beim Kauf solche Details und Sicherheitsfunktionen auf Funktion überprüfen können? Nicht mal öffnen ist natürlich Garantie bedingt möglich. Mein iPhone hat auch keinerlei Gebrauchsspuren. Kein Kratzer, nix!


    Aber egal, bin zu alt um mich mit so rumgezicke und Kundenabwürgerei aber Knete einkassieren abzumühen. Ich übergebe das dem Anwalt.

    Meine Texte unterliegen meinem Urheberecht. Unerlaubte Änderungen werden juristisch verfolgt

  • thunder

    Meine Texte unterliegen meinem Urheberecht. Unerlaubte Änderungen werden juristisch verfolgt :thumbup:


    Neben der nach wie vor empfohlenen tiefergehenden Lektüre des Gewährleistungsrechtes empfehle ich dir dann noch die der Nutzungsbedingungen, wenn du meinst, dass dieser Satz irgendeine Relevanz hat.

    Hi!


    Grundsätzlich hat mixery, da er das iPhone bei Congstar gekauft hat, einen Anspruch auf 24 Monat Gewährleistung. Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Auf das Innenleben hat man als Kunde aber keinen Einfluss.


    Aus diesem Grund hat er einen Anspruch auf eine Schadenbehebung nach Gewährleistung.


    Grüße.

    Zyrous, danke. Scheine ich also nicht verkehrt und abwegig die Situation zu interpretieren.


    Thunder, meine Signatur hab ich soweit ich mich erinnere, schon immer. Steht somit nicht in Verbindung zu dem aktuellen Anliegen.

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  • Eric F.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo zusammen,


    ich würde euch bitte, auch wenn es vielleicht für den einen oder anderen ein relativ emotionales Thema ist, sachlich bei euren Beiträgen zu bleiben und das ganze nicht noch weiter unnötig anzuheizen.


    @mixery
    Wir sind keine Juristen und dieses Forum ist auch nicht der Ort für eine juristische Beratung oder juristische Fragen.
    Du kannst natürlich gerne noch mal versuchen dich schriftlich an uns zu wenden, aber hier, an dieser Stelle, können wir dir keine andere Antwort geben, als wir es bislang gemacht haben.


    Viele Grüße
    Eric

    Zyrous, danke. Scheine ich also nicht verkehrt und abwegig die Situation zu interpretieren.


    Wirklich klar wurde mir die Sache aber auch erst nach dem letzten Beitrag (Beitrag #8). Hättest du das von Anfang an so beschrieben, hätte vielleicht auch thunder eine andere Sichtweise gehabt. ;)


    Am besten du versuchst es noch mal im guten mit deinem letzten Ansprechpartner bei Congstar. Sollte es auf "gut und böse" nicht klappen, dann bleibt wohl in letzter Konsequenz nur der Gang zum Anwalt, zur Beratung.

    Ich würde sagen, Congstar geht noch mal in sich, bekennt sich zur gesetzlichen Verpflichtung und meldet sich BEI MIR. 8)


    Zyrous, wenn 3 imal im guten nicht funktioniert, wieso soll dann 4 mal funktionieren? Ich hab denen schon angerufen, geschrieben per Mail, hier im Forum, was mit dem iPhone ist. Die wollen das halt einfach aussitzen und denken ich nehme das so hin. Im guten wollen die halt nicht. Ok, dann halt nicht. Dafür hab ich Allianz

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