kee8O
unregistrierter Benutzer (Gast)
Und da Bea auf alle Möglichkeiten im Falle eines Defekts hinweist (Retoure, Reparatur, Hersteller Garantie) finde ich es etwas mies den Mitarbeiten hier unterschwellig zu unterstellen den Kunden zu seinem Nachteil zu beraten, wie kee8O es getan hat.
Das kannst Du finden, wie Du möchtest.
Tatsache ist jedoch, daß der Händler (nicht der Hersteller) dem Käufer mangelfreie Ware schuldet. Liefert er die nicht, darf er zweimal nachbessern. Und zwar nach Wahl des Kunden durch Neulieferung oder Reparatur jeweils vollständig auf Kosten des Händlers. Meint der Händler, es läge kein Mangel vor, muß er das in den ersten 6 Monaten ab Kauf nachweisen können. Scheitert auch der zweite Nachbesserungsversuch, kommt Rücktritt und/oder Schadenersatz in Frage. Nichts davon gilt, wenn der Käufer unter Umgehung des Händlers direkt die (freiwillige) Herstellergarantie in Anspruch nimmt. Dann kann nämlich der Händler nach 6 Monaten (völlig berechtigt) einwenden, er hätte ja gar keine Kenntnis vom Mangel gehabt. Widerruf mit anschließender Neubestellung sind übrigens auch nicht dasselbe wie eine Nachbesserung.
Derlei Dinge sollten besser bekannt sein, wenn man Verträge abschließt.