Iphone 7 kam defekt an - congstar gewährt keinen Tausch.

  • kee8O

    Und da Bea auf alle Möglichkeiten im Falle eines Defekts hinweist (Retoure, Reparatur, Hersteller Garantie) finde ich es etwas mies den Mitarbeiten hier unterschwellig zu unterstellen den Kunden zu seinem Nachteil zu beraten, wie kee8O es getan hat.


    Das kannst Du finden, wie Du möchtest.


    Tatsache ist jedoch, daß der Händler (nicht der Hersteller) dem Käufer mangelfreie Ware schuldet. Liefert er die nicht, darf er zweimal nachbessern. Und zwar nach Wahl des Kunden durch Neulieferung oder Reparatur jeweils vollständig auf Kosten des Händlers. Meint der Händler, es läge kein Mangel vor, muß er das in den ersten 6 Monaten ab Kauf nachweisen können. Scheitert auch der zweite Nachbesserungsversuch, kommt Rücktritt und/oder Schadenersatz in Frage. Nichts davon gilt, wenn der Käufer unter Umgehung des Händlers direkt die (freiwillige) Herstellergarantie in Anspruch nimmt. Dann kann nämlich der Händler nach 6 Monaten (völlig berechtigt) einwenden, er hätte ja gar keine Kenntnis vom Mangel gehabt. Widerruf mit anschließender Neubestellung sind übrigens auch nicht dasselbe wie eine Nachbesserung.


    Derlei Dinge sollten besser bekannt sein, wenn man Verträge abschließt.

  • Panopticon

    Wie du richtig sagst ist congstar nicht sofort verpflichtet das Gerät bei Defekt auszutauschen. Der Händler hat zwei Mal die Möglichkeit das Gerät zu reparieren bevor er gesetzlich verpflichtet ist es auszutauschen. Ein sofortiger Austausch wäre reine Kulanz des Händlers und wird von congstar nicht angeboten.


    Dass Bea dem Kunden dann die Möglichkeiten aufzählt, die er jetzt hat und dabei auch die Herstellergarantie nennt ist in meinen Augen absolut legitim. Wäre ich in der Situation würde ich die Herstellergarantie in Anspruch nehmen. Und da der Threadersteller ja selbst sagt, dass er kein repariertes Handy will bleibt ihm auch nur noch die Garantie oder die Retoure, wobei die Garantie natürlich die deutlich schnellere und für den Kunden angenehmere Variante ist.


    Zitat

    Schon gut, ich gebe auf. Du willst oder du kannst es nicht verstehen :rolleyes:

    Was verstehe ich nicht?

  • Blackbettie

    Hierzu zitiere ich gerne das Bürgerliche Gesetzbuch.


    Modi-Edit: Dieses Forum bietet keinen Rahmen für eine Rechtsberatung. Eine solche Klärung muss über das Kontaktformular erfolgen. VG, Gerrit.


    Dass congstar den Kunden ganz dreist abwimmelt und erstmal sagt, man möge sich an den Hersteller wenden, ist so nicht in Ordnung, da der Kunde in diesem Falle keinen Vertrag mit Apple hat, sondern mit congstar. Dieser müsste handeln.


    Wie ist die Sache den aus gegangen, musstest du den Vertrag zahlen, obwohl du das Handy nicht nutzen konntest?
    Bei mir war es ähnlich, DHL verschlampte meine ID Sendung mit Inhalt Handy und ich musste mich um alles kümmern, congstar machte keinen Finger krumm. Nach ca. einem Monat bekam ich dann Ersatz geliefert. Den nicht genutzten Vertragsmonat musste ich dennoch zahlen....

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  • Gerrit N.

    Hallo Blackbettie,


    der Fall ist bereits mit dem Threadersteller geklärt worden, weshalb dieses Thema auch als "erledigt" markiert worden ist.


    Wie Bea netterweise in diesem Posting hier im Thread aufgeschlüsselt habt, hat ein Kunde verschiedene Möglichkeiten, wie bei einem möglichen Defekt vorgegangen werden kann.


    Ich kann dir dahingehend leider auch nicht folgen, dass angeblich "congstar den Kunden ganz dreist abwimmelt und erstmal sagt, man möge sich an den Hersteller wenden". ?( Auch Bea hat hier doch klar auf die verschiedenen Möglichkeiten hingewiesen. Welche genutzt wird, bleibt dann dem Kunden überlassen. Je nach Fall kann es aber gut sein, dass sich eben eine dieser Optionen besonders empfiehlt.



    Viele Grüße,


    Gerrit