Nutzungsgebühr für Smartphones

  • ToniS

    Hallo
    ich habe 2x mein Smartphone wegen des selben Softwareproblem einschicken lassen .


    Die Rechtslage ist ja so das Congstar die möglichkeit hat 2x eine Mängelbeseitigung durchzuführen , bevor ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann.Auch bekannt als Wandlung .


    Da mir kein anderes Modell angeboten wird ( wo ich natürlich die Differenz zahlen würde).
    Entschied ich mich zu einer Wandlung .


    Es dauerte 2 Monate das ist schonmal eine frechheit)bis dies bestätigt wurde, jedoch soll ich nun eine Nutzungsgebühr für das Smartphone zahlen , das Smartphone das ich nicht voll Nutzen konnte da es ja ständig eingeschickt war.



    Der Europäische Gerichtshof sagt sogar mit diesem Urteil C-404/06
    das dasnicht zulässig ist, für ein defektes Gerät eine Nutzungsgebühr zu verlangen.


    Hat jemand das selbe problem ?


    Moderator Edit Fynn B.: Thema verschoben nach Handys & Smartphones, weil es sich hierbei um Fragen um ein Smartphone losgelöst vom Mobilfunkvertrag handelt.

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  • Hallo ToniS und Willkommen im congstar Forum!


    Schade, dass du mit der Vorgehensweise unzufrieden bist. Da dein Handy bereits von uns ausgetauscht wurde greift das Urteil, auf das du dich beziehst in deinem Fall leider nicht. Ich möchte an dieser Stelle aber auch ausdrücklich betonen, dass wir hier im Forum keine konkreten Aussagen zu juristischen Anliegen geben können.


    Leider kann ich hier nur nochmal wiederholen, was wir dir per E-Mail mitgeteilt haben und dir keine Alternative anbieten.


    Viele Grüße,
    Harry

  • ToniS

    Hallo


    Kann man das vielleicht mal erklären warum es nicht geht ?


    Ich mein was ist das für ein großes Problem gegen ein anderes Smartphonemodell auszutauschen.
    Wenn man mehrmalig keine Besserung erhält.
    Schon allein wegen der Kundenzufriedenheit.
    Das zieht sich schon über Monate das man von Congstarseite nur vertröstet wird wenn man schon allein eine information bekommen will.
    Es ist ja nicht nur ärgerlich da man ständig Kosten hat dadurch das man eure Kostenpflichtige Hotline anrufen muss, dazu kommt noch ich besitze kein funktionierendes Handy zahle aber trotzdem.

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  • Hallo ToniS,


    Die Rechtslage ist ja so das Congstar die möglichkeit hat 2x eine Mängelbeseitigung durchzuführen , bevor ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann.Auch bekannt als Wandlung .


    Das kann ich leider nicht beurteilen, aber zweimal bessern wir mindestens nach. Aber wie Harry bereits geschrieben hat, bieten wir hier im Forum keine Rechtsberatung an und können daher auch keine Rechtsfragen kären.
    Aber mindestens heißt nicht, dass danach Schluss ist ;) Du kannst die Gewährleistung also erneut in Anspruch nehmen.


    Es dauerte 2 Monate das ist schonmal eine frechheit)bis dies bestätigt wurde, jedoch soll ich nun eine Nutzungsgebühr für das Smartphone zahlen , das Smartphone das ich nicht voll Nutzen konnte da es ja ständig eingeschickt war.


    Diesen Absatz kann ich leider nicht bestätigen. Ich habe mir dein Anliegen mal genauer angesehen und erkenne nur das Angebot, das wir dir am 05.07.2016 per E-Mail zugeschickt haben und das von dir noch nicht angenommen wurde.


    Kann man das vielleicht mal erklären warum es nicht geht ?


    Schau am Besten erneut in die Mail vom 05.07.2016. Ich denke, dass du diese E-Mail insbesondere bei einer "Nutzungsgebühr" falsch verstanden hast. Wir erheben keine Nutzungsgebühr, so wie du sie beschrieben hast.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • ToniS

    Hallo Fynn


    ja ich würde den Restwert ausbezahlt bekommen, aber für den Zeitraum in dem ich die defekten Smartphones bekomme ich nichts zurück.
    Man kann also sagen eine Nutzungsgebühr.
    Wenn ich aber von einem Kaufvertrag zurücktrete müsste ich auch das komplette Geld zurück bekommen.


    mfg ToniS

  • Ben H.

    Hallo ToniS,


    wir haben auf die Entscheidung der Kollegen keinen Einfluss und können dir daher nur mitteilen, was die Kollegen dir bereits per Mail mitgeteilt haben.


    Wir können nur um Verständnis bitten, da unsere Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und uns keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.


    Viele Grüße,
    Ben

  • ToniS

    Hallo


    ja dan erklärt mir doch das bitte warum.
    Es heißt ich soll Verständniss haben für die sehr lange Bearbeitungsdauer.
    und dan kann man mir nicht einmal eine Begründung geben.


    Es heißt es wird keine Nutzungsgebühr verlangt.
    Wie nennt man es dan, wenn man nur den Restwert ausbezahlt bekommt ,und für den Zeitraum in dem man es benutzt hat nichts?
    In einem Forum sollte man doch darüber sprechen können.
    Davon merke ich aber nicht wirklich was. :thumbdown: