ToniS
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hallo
ich habe 2x mein Smartphone wegen des selben Softwareproblem einschicken lassen .
Die Rechtslage ist ja so das Congstar die möglichkeit hat 2x eine Mängelbeseitigung durchzuführen , bevor ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann.Auch bekannt als Wandlung .
Da mir kein anderes Modell angeboten wird ( wo ich natürlich die Differenz zahlen würde).
Entschied ich mich zu einer Wandlung .
Es dauerte 2 Monate das ist schonmal eine frechheit)bis dies bestätigt wurde, jedoch soll ich nun eine Nutzungsgebühr für das Smartphone zahlen , das Smartphone das ich nicht voll Nutzen konnte da es ja ständig eingeschickt war.
Der Europäische Gerichtshof sagt sogar mit diesem Urteil C-404/06
das dasnicht zulässig ist, für ein defektes Gerät eine Nutzungsgebühr zu verlangen.
Hat jemand das selbe problem ?
Moderator Edit Fynn B.: Thema verschoben nach Handys & Smartphones, weil es sich hierbei um Fragen um ein Smartphone losgelöst vom Mobilfunkvertrag handelt.