klopskind
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hallo,
ich möchte wechseln und interessiere mich für den Tarif 'komplett 2 VDSL' ohne MVLZ. Davor möchte ich allerdings noch einige Fragen klären:
- Ich möchte meine eigene Hardware (Fritz!Box 7360) verwenden. Die
Leistungsbeschreibung zum Tarif scheint dies ausdrücklich zu
unterstützen, da es sich hier um """kompatible" Hardware handelt. Ist das
korrekt? Gibt congstar die nötigen Zugangsdaten preis? Kann ich den
Tarif bestellen ohne eine angebotene Hardware zu wählen? - Die AGB zum Tarif enthält den § 4.3 (2. Anstrich des 3. Anstrichs):Zitat
Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere [...] dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, [...] die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer
Wie ist dieser genau zu verstehen? Der Begriff "Teilnehmer" entstammt vermutlich der selben Nomenklatur wie der "TAL (Teilnehmeranschlussleitung)", oder? Was bedeutet "direkte Kommunikation" in diesem Zusammenhang konkret? Was genau ist ein Verbindungsaufbau/Verbindungsdauer (z.B. der Zugriff auf eine Internetseite eines Servers über einen Browserklienten mit ingegriertem Chat-Klienten, wie zum Beispiel der Service Chat von congsar oder der im Sozialen Netzwerk der Wahl)? Wie übt sich das bspw. auf die legale Verwendung von P2P-Netzwerken oder aus-/eingehender SSH-Verbindungen aus? Wären diese von der AGB erlaubt?
- Die AGB enthält außerdem den § 5:Zitat
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von congstar zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben.
Also dürften etwa Dritten (z.B. Familie u. Besuch) die Leistungen gebrauchen, da ich die Leistungen weiterhin selbst gebrauche und nicht vollständig an Dritte weitergebe? Was genau bedeutet "weitergeben" in diesem Zusammenhang? Die Fritz!Box verfügt über ein Feature namens "Gastzugang" (getrenntes Netzwerk für Gäste zum Surfen/Mailen etc., die Klienten können nicht untereinander kommunizieren). Darf ich einen solchen Gastzugang also demnach betreiben? Ist die AGB mit Freifunk kompatibel?
Für möglichst präzise Antworten wäre ich euch sehr dankbar. Ich weiß, dass dies keine rechtlich bindenden Antworten sind. Am Ende zählt die AGB. Allerdings möchte ich deswegen keinen Juristen anheuern müssen, und da liegt die Frage der Auslegung bei congstar wahrscheinlich ganz gut. Für Auslegungen von anderen Forennutzern wäre ich natürlich auch sehr dankbar.
Zum Schluss noch ein Zitat:
Zitat"... war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." - Ludwig Thoma: Der Vertrag. In: Simplicissimus, Jg. 5, H. 52, München: Langen, 1901. S. 414
Vielen vielen Dank!