Kündigung bzw. Verlängerung

  • Knutito

    Hallo,


    ich habe einen "congstar komplett 2 VDSL Anschluss". Dieser wurde am 30.04.2014 aktiviert. Also endet vermutlich auch
    dann meine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Ich ziehe Ende diesen Jahres in eine neue Wohnung, die sich
    momentan aber noch im Bau befindet. So kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Erfahrung bringen, welcher
    DSL-Anbieter an der neuen Adresse verfügbar sein wird.


    Könnte ich meinen Vetrag jetzt fristgerecht vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, aber diesen erst am
    31.12.2016 auslaufen lassen?


    Vielen Dank

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  • Eric F.

    Hallo Knutito,


    es gibt beim Umzug mit einem VDSL Anschluss einige Dinge, die beachtet werden müssen. Besonders in deinem Fall, wenn es nicht mal genauklar ist, wie die zukünftige Infrastruktur aussehen wird ist es nicht ganz so einfach. Ich denke aber, dass wir da eine Lösung finden werden, mit der alle Beteiligten glücklich werden.
    Für eine genauere Beratung würde ich dich daher bitten, dich einmal in unserem kostenfreien Supportchat oder alternativ bei unserer Hotline zu melden. Die Kollegen werden sich das dort zusammen mit dir ansehen und das weitere Vorgehen mit dir absprechen.


    Viele Grüße,
    Eric

  • Knutito

    Hallo,


    vielen Dank für die Antwort. Leider haben wir uns etwas missverstanden. Ich möchte mit meinem VDSL Anschluss
    nicht umziehen, sondern nur so lange wie möglich, Internet in meiner (noch) jetzigen Wohnung haben. Wenn ich
    dann in die neue Wohnung gezogen bin, schaue ich einfach mal, bei welchem Anbieter ich einen neuen Vertrag
    abschließen werde.


    Frage: Kann ich den VDSL Anschluss jetzt fristgerecht kündigen, aber der Vertrag läuft noch bis Ende des Jahres,
    sprich, ich habe bis zum 31.12.2016 noch Internet?


    Danke

  • Knutito

    Hallo,


    ich habe jetzt per Kontaktformular bzw. E-Mail zu kündigen versucht, aber der Support kann/möchte nicht auf mein
    Wunschdatum der Kündigung eingehen.


    Antwort Support:
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    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    wir haben Ihr Anliegen geprüft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate die sich jeweils um 12 Monate
    verlängert, sofern Sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf kündigen. Wir können die Kündigung
    zum 30.04.2017 für Sie vormerken. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.
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    Was kann ich jetzt tun?
    Danke

  • Adrian P.

    Hallo Knutito,


    leider hast du in deiner Kündigung einfach nur gekündigt.
    Schreibe den Kollegen das du Anfang Januar 2017 umziehst und daher die Kündigung zum 31.12.2016 eingestellt werden soll.
    Ich denke die werden das dann entsprechend abändern.



    Gruß
    Adrian

  • Knutito


    Danke, so hat es tatsächlich geklappt! :)

  • Adrian P.

    Hallo Knutito,


    Vielen Dank für dein Feedback.
    Es freut mich das dein Anliegen gelöst werden konnte.
    Daher werde ich diesen Thread als "erledigt" markieren.


    Gerne sind wir bei weiteren Fragen oder wenn du Hilfe benötigst über unsere Support Kanäle für dich da.



    Gruß
    Adrian