VDSL25 zu VDSL50

  • skafever

    Hallo,


    ich habe derzeit einen "congstar komplett 2 VDSL" Vertrag. Als ich diesen Vertrag abgeschlossen habe, konnten mir nur 25Mbit zugesichert werden (laut Vertrag bis 50Mbit). Derzeit soll an meiner Adresse aber diese 50Mbit auf Downloadseite möglich sein (nach Ausbau letztes und dieses Jahr). Ist es tatsächlich nötig, meinen Vertrag zu kündigen, um den gleichen Vertrag wieder zu schließen? Es handelt sich ja nicht um eine andere Technologie.



    Vielen Dank für die Antwort
    Eric

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  • Jonathan W.

    Hallo skafever,


    leider ist ein derartiges Upgrade/Tarifwechsel nicht möglich. Das muss über Kündigung und Neubestellung realisiert werden.


    Bitte entschuldige diese Unannehmlichkeiten, hier können wir dir leider kein alternatives Vorgehen bieten.


    Freundlichen Gruß
    Jonathan W.

  • skafever

    Hallo Jonathan W.,


    ich habe mal meine Vertragsunterlagen rausgesucht. In der Leistungsbeschreibung steht:


    "Der congstar komplett 2 VDSL Anschluss wird mit einer Bandbreite von 27.900 kBit/s bis zu 51.300 kbit/s für den
    Downstream und von 2.700 kbit/s bis zu 10.000 kbit/s für den Upstream überlassen. Sofern aufgrund der physikalischen
    Eigenschaften der Anschlussleitung die zuvor aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten für den VDSL Anschluss nicht
    erreicht werden können, überlässt congstar den Internet-Zugang auf Wunsch des Kunden auch mit einer Bandbreite von
    16.700 kBit/s bis zu 25.000 kbit/s für den Downstream und 1.600 kbit/s bis zu 5.000 kbit/s für den Upstream."


    Derzeit habe ich 26.848 kbit/s im Downstream und 5.048 kbit/s im Upstream. In meinem Vertrag steht nicht, dass ich den Wunsch geäußert
    habe, einen Internetanschluss mit weniger als den im Vertrag vorgegebenen Werten zu bekommen.
    Wenn technisch diese Werte nicht möglich sind, so sehe ich das ein. Deshalb bitte ich Sie, prüfen Sie die technische Möglichkeit und
    lassen Sie bitte meinen Anschluss entdrosseln. Es handelt sich hier weder um ein Upgrade, noch um eine Tarifwechsel, sondern um Vertragserfüllung.


    Weiterhin steht in den AGBs meines Vertrages:


    "8.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber
    der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von
    Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt
    für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die congstar zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen
    bezieht, ihr Leistungsangebot ändern."


    Mit freundlichen Grüßen
    Eric

  • Gerrit N.

    Hallo skafever,


    ich habe deine Anfrage noch ein mal mit weiteren Informationen an die Fachabteilung weitergeleitet. Dein Anliegen wird derweil geprüft und die technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten untersucht.


    Bis dahin muss ich dich noch um ein wenig Geduld bitten.



    Viele Grüße,


    Gerrit

  • skafever

    Seit dem 17. Dezember ist einige Zeit verstrichen. Da ich aber weder von der Fachabteilung noch hier etwas lesen/ hören konnte, frage ich noch einmal nach wie der jetzige Stand ist.


    Viele Grüße
    Eric

  • Frank H.

    Hallo skafever,


    tut mir sehr leid, dass die Antwort an dich bisher ausgeblieben ist, ich habe mich noch einmal kundig gemacht, und leider ist es so, wie bereits beschrieben:


    Es war bei dir bisher keine höhere Bandbreite möglich, deshalb wurde dies geschaltet. Das sollte dabei damals auch mit deinem Einverständnis geschehen sein bzw. dir sollte dieser Umstand im Zuge der Bereitstellung auch deutlich gemacht worden sein. Im Detail kann dies leider nach dieser Zeit nicht mehr nachvollzogen werden, aber ehrlich gesagt ist es für eine dahingehende Reklamation auch ein bisschen spät.


    Rein technisch stellt es sich nun aber leider so dar, dass VDSL 25 ein anderes Produkt als VDSL 50 ist, und die einzige Möglichkeit, hier eine Änderung herbeizuführen, ist die beschriebene Kündigung und Neubestellung.
    Denn ein Hauptgrund für eine möglicherweise höhere erreichbare Bandbreite ist in der Regel ein neuer, näherer Verteiler in deiner Nähe. auf den müsstest du dann aber auch physisch geschaltet werden, das geht leider nicht einfach mal so per Knopfdruck.


    Bedaure dir da keine erfreulichere Auskunft erteilen zu können.

  • skafever

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Frank,


    das ist keine Art mit Kunden umzugehen.Ich kündige doch nicht einen Vertrag, um dann den gleichen Vertrag (mit exakt dem gleichen Inhalt) wieder abzuschließen, um dann auch noch meine Rufnummer einzubüßen. Ihr wisst schon, dass ich so nach normalen Ablauf des Vertrages zu einem anderen Anbieter gehen muss. Hat diese Firma kein Interesse, Kunden zu halten? Bietet mir wenigstens gegen eine Gebühr an, die Aufschaltung vorzunehmen.


    Streng genommen steht in meinem Vertrag nicht schriftlich, dass ich mich für ein Produkt VDSL25 entschieden habe, zumal dieses von Congstar offiziell nicht als Produkt geführt wird. Ich gebe die Unterlagen an meinen Anwalt zu Prüfung, falls mir nichts angeboten wird. So komme ich wenigstens vorzeitig raus.


    Viele Grüße
    Eric

  • Adrian P.

    Hallo skafever,


    Zitat

    Bietet mir wenigstens gegen eine Gebühr an, die Aufschaltung vorzunehmen.


    Leider muss ich da nochmal betonen das es ohne Kündigung und anschliessender Neubestellung die ja den Rufnummernverlust bedeuten würde, nicht machbar ist.


    Selbstverständlich liegt es in unserem Interesse dich als Kunden zu halten.
    Allerdings fehlen uns wie die Kollegen bereits vorher erwähnten die technische Möglichkeit einfach eine Aufschaltung vorzunehmen.


    Es tut mir leid, das wir da keine Lösung für dich haben.



    Gruß
    Adrian