Sexting: Vater muss Whatsapp vom Smartphone der Töchter löschen

    Aufgrund von wiederholtem Sexting wurde nun ein Vater vom Amtsgericht Bad Hersfeld per Urteil gezwungen Whatsapp und co von den Smartphones der minderjährigen Töchter zu entfernen.


    Des weiteren muss der Vater jeden Monat ein Gespräch über die Nutzung von Handys mit seinen Töchtern führen und alle 3 Monate die Geräte der Kinder kontrollieren. Dem Gericht muss das nachgewiesen werden. Das Gericht kam zu der Auffassung, Wahtsapp und co seien eine "Gefahr für die Privatsphäre und die Entwicklung".


    Im Mai kam es zum wiederholtem male durch einen alten Schulfreund des geschiedenen Vaters zur sexuellen Belästigung, wodurch Strafanzeige erstattet wurde, durch die ältere Tochter. Das andauernde Sexting habe die Kinder arg beeinträchtigt, so das Gericht.


    Quelle: Heise.de

  • Masterman

    Das ist ja schon eine schlimme Sache, wenn erwachsene Männer Minderjährige mit sexuellen Äußerungen belästigen. Da gibt es auch nichts zu diskutieren. X(:thumbdown:


    Aber ich finde das Urteil in folgenden Punkten fragwürdig:


    Warum wird hier Familienvater des Opfers zu solchen administrativen Aufgaben gezwungen?
    Ich meine, man hat doch die (WhatsApp-)Nachricht und kann damit direkt zur Polizei. Früher gab es leider auch die sog. Stöhn-Anrufe. Da konnte man das nicht so schnell nachverfolgen, wer da an der anderen Leitung war. Da war eine Lösung eine sogenannte "Geheimnummer", im Festnetzbereich.
    Aber wenn sich nun andere Richter oder lass es nur Eltern/Elternverbände/Lehrer sein, die diesen Artikel gelesen haben. Nicht dass das nun zur generellen Aufgabe für alle Eltern erweitert wird.
    Nicht jeder kann und will das Smartgerät der Kinder regelmäßig durchwühlen! Denn wo bleibt die Privatsphäre der Minderjährigen?


    Wenn die Tochter im Fall oben diese Nachrichten belästigend findet, kann sich das dem Vater, der Mutter, einem Vertrauenslehrer, der Telefonseelensorge, ja sogar der Polizei selbst melden und dadurch Hilfe suchen.
    Einzig, dass diese Belästigung mehrere Monate anhielten und der Vater des Opfers das nicht mitbekommen hat, kann man das Urteil ein bisschen nachvollziehen.


    Kurzum: Ich finde, dass das Gericht zwar eine nette Idee hat, aber in meinen Augen wird ebenfalls die Privatsphäre und die Entfaltung der Minderjährigen durch eine solche Maßnahme verletzt.


    Lass uns hoffen, dass dieses Urteil keine Anhänger findet. Und dem Schulfreund des Vaters sollte man die cojones abschneiden!

    Hey Masterman, dich gibt es auch noch. :)


    Hier mal ein Kommentar, auf Heise, dem ich mich größtenteils anschließe: http://www.heise.de/forum/heis…ft/posting-29044142/show/


    Wer gerne viel liest: http://www.lareda.hessenrecht.…lareda.html#docid:7616531


    Zwar Argumentiert das Gericht mit ".. zum Schutz der Privatsphäre", aber was soll denn der Vater machen? Soll das mehr Privatsphäre sein?


    Die Töchter sind hier leider die eigentlich leidtragenden, auf der ganzer Linie...

  • Masterman

    Ja ich lebe noch :D


    Beste Stelle im Kommentar ist der letzte Absatz:

    Zitat

    Das Mädchen (besonders wegen seiner Naivität) bekommt jetzt vom Staat die Botschaft, dass es selbst etwas Unrechtes getan habe (was falsch ist) und dafür jetzt bestraft wird, während der Täter ungeschoren bleibt. Das richtet bei der Jugendlichen garantiert einen nicht wieder gut zu machenden Schaden am Vertrauen in den Rechtsstaat an.

  • Martyn136

    Finde dieses Urteil absolut nicht nachvollziehbar und völlig weltfremd. Das ist ja fast wie in Saudi-Arabien, die die Opfer einer Vergewaltigung härter bestraft werden als die Täter. Wer soll da noch in die Justiz vertrauen.


    Und wenn man liest das die Tochter selber Strafanzeige erstattet scheint es auch nicht mehr um Schulkinder zu gehen, sondern um Teenager. Denen die Nutzung von Messengern verbieten ist doch völlig weltfremd.

  • thunder

    Könnten Hier bitte mal alle dämlichen Stammtischparolen gelöscht werden? Ist ja unerträglich. Inwiefern der Täter hier bestraft wurde, spielt überhaupt keine Rolle, es ist aber natürlich davon auszugehen, dass dies auch geschehen ist.


    Dieses Urteil hier steht natürlich im Zusammenhang damit, und sich aber auf die Schutzpflicht der Eltern. Das das natürlich erstmal komisch klingt, ist angesichts der Selbstverständlichkeit der heutigen Whatsapp-Nutzung in fast jedem Alter nicht verwunderlich, aber eben seit Langem geltendes Recht. Das mag vielleicht nicht grade "fair" klingen, und ist natürlich in der Praxis so total dämlich, weil es x andere Programme gibt und Löschung und Neuinstallation ein Kinderspiel sind, dennoch ist das erstaunliche eigentlich der Aufschrei wie man Ihn nun auch hier lesen kann.


    Nochmal: Es geht hier nicht darum, das Opfer anstelle des Täters zu bestrafen, sondern die Eltern zusätzlich an Ihre elterlichen Schutzpflichten zu erinnern!

  • Masterman

    Könnten Hier bitte mal alle dämlichen Stammtischparolen gelöscht werden?


    Wer im Glashaus sitzt,.... :rolleyes:


    An die Schutzpflicht erinnern ist eine Sache, aber wie weit darf das gehen?

  • thunder

    Offenkundig nach Meinung der Richter zumindest so weit. Dafür sind Sie da, um die Pflichten der elterlichen Fürsorge im Zweifelsfall zu definieren und durchzusetzen.


    Natürlich kann man darüber gerne streiten, aber das weit verbreitete "Warum werden denn jetzt die Opfer bestraft?" Geht halt vollkommen am Thema und der eigentlichen Problematik vorbei.

    Ich habe mir mal das Urteil bis Seite 8 gelesen...


    • Kind 16 Jahre alt.
    • Kind 11 Jahre alt.

    Jegliche Messenger Apps, welche eine zwangsweise automatische Vernetzung erfordern müssen von den Geräten entfernt bleiben. Die Aufgabe, die Smartphones der Kinder regelmäßig in Augenschein zu nehmen ist zeitlich begrenzt.
    Die Tabelle gilt für beide Sätze:


    • Kind bis zum 08.2018 (1 Tag vor dem 18 Geburtstag).
    • Kind bis zum 10.2021 (1 Tag vor dem 16 Geburtstag).

    Die ältere Tochter fiel im Alter von 3 Jahren durch eine Entwicklungsstörung mit besonderen Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung und in der Motorik auf. Erst mit 8 Jahren besuchte sie die Vorklasse einer Grundschule. Die jüngere Tochter weist eine normale Entwicklung auf. Beide Elternteile haben einen neuen Lebenspartner. Der Vater plant in diesen Sommerferien einen Umzug zu seine neuen Freundin, 12 Kilometer entfernt vom aktuellen Wohnort.


    Am 13.05.2016 erstattete die ältere Tochter gemeinsam mit ihrer Mutter und dem neuen Lebensgefährten eine Anzeige bei der Polizei, wegen der sexuellen Belästigung. Die Schule und das Jugendamt wurden informiert.


    Gegenüber dem Jugendamt erklärte die Klassenlehrerin, dass sich die ältere Tochter vom Freund des Vaters massiv sexuell belästigt fühlte, durch WhatsApp. Auch habe der Schulfreund von beiden Kindern Fotos angefertigt. Die ältere Tochter gab zudem an, der Vater habe eine Blockade des Schulfreundes durch WhatsApp untersagt. Dies teilte sie ihrer Lehrerin mit. Ein Gespräch mit dem Jugendamt fand am 19.05.2016 statt. Den Kontakt zum Schulfreund brach der Vater sofort ab.


    Der Kindesvater wusste von dieser prekären Angelegenheit erst durch das Jugendamt erfahren habe. Seine Ausführung hat ihm das Jugendamt auch vollständig geglaubt. Er wunderte sich zwar über Kommunikation, jedoch gab seine ältere Tochter immer nur "lapidare Dinge" an, also kein Grund zur Sorge. Die Kindesmutter wusste hingegen seit 06.2015 von den prekären Inhalten und empfahl der Tochter eine Sperre über WhatsApp. Dies wurde auch umgesetzt, aber September / Oktober 2015 gab es erneuten Kontakt. Dies bemerkte die Mutter und empfahl eine erneute Löschung / Kontaktsperre. So gab die ältere Tochter an, der Vater wünsche dies nicht.


    Wie der Schulfreund an den Kontakt der älteren Tochter gelangen konnte, vermochte sie niemand zu erklären.
    Die Kindesmutter sah den Vorfall als Fehlverhalten des Kindesvater und stellte am 17.05.2016 einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Am 21.05.2016 zog sie den Antrag wieder zurück.
    Vom Kindesvater würde durchgehend beantragt alle Anträge zurückzuweisen.


    Die jüngere Tochter bekam die Vorfälle von ihrer Schwester erzählt, auch konnte sie sie sehen. Der Freund des Vaters fragte darin ***perverser Inhalt*** Außerdem habe er Nacktfotos der älteren Schwester haben wollen. Auch sollten an Fragen an die jüngere Schwester gestellt werden. Der Vater sollte nicht informiert werden.


    Bei der beiden Mädchen tauchte der Schulfreund überraschend als Kontakt auf. er wurde aber nicht direkt angeschrieben. Auf Empfehlung ihrer Schwester hat sie den Kontakt vor Weihnachten blockiert.


    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erklärte die Staatsanwältin dem Familiengericht, dem Vater seien keine Vorwürfe zu machen seien, wenn man mal davon absieht, dass er das Handy seiner Tochter hätte besser kontrollieren müssen.


    Der Zeitraum der sexuellen Belästigung ging etwa 12 Monate. Nach Ansicht des Gerichts wurde das Wohlbefinden der älteren Tochter negativ beeinträchtigt. Sie habe das geschehene nicht verarbeitet, so das Gericht. Ebenfalls zeigte sich auch die jüngere Schwester verschämt und negativ beeinträchtigt.


    Zwar gaben beide Elternteile bei Gericht an solche Vorfälle künftig unbedingt vermeiden zu wollen, allerdings musste das Gericht auch festellen, dass sie über keinerlei technisches Wissen verfügen. Trotz des Kontaktverbots im realen Umfeld besteht die Möglichkeit erneuten Kontaktaufnahme im digitalen Umfeld, wenn es die Gelegenheit dazu gibt, so das Gericht. Es besteht nach Ansicht des Gerichts Wiederholungsgefahr.

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  • Masterman


    [...]Die ältere Tochter gab zudem an, der Vater habe eine Blockade des Schulfreundes durch WhatsApp untersagt. Dies teilte sie ihrer Lehrerin mit. Ein Gespräch mit dem Jugendamt fand am 19.05.2016 statt. Den Kontakt zum Schulfreund brach der Vater sofort ab.


    Der Kindesvater wusste von dieser prekären Angelegenheit erst durch das Jugendamt erfahren habe. Seine Ausführung hat ihm das Jugendamt auch vollständig geglaubt. Er wunderte sich zwar über Kommunikation, jedoch gab seine ältere Tochter immer nur "lapidare Dinge" an, also kein Grund zur Sorge. Die Kindesmutter wusste hingegen seit 06.2015 von den prekären Inhalten und empfahl der Tochter eine Sperre über WhatsApp. Dies wurde auch umgesetzt, aber September / Oktober 2015 gab es erneuten Kontakt. Dies bemerkte die Mutter und empfahl eine erneute Löschung / Kontaktsperre. So gab die ältere Tochter an, der Vater wünsche dies nicht.
    [...]


    Und das sah Heise nicht wichtig im Artikel zu erwähnen? Das erklärt doch vollens das Urteil. :evil:

  • thunder

    Danke für die gemachte Mühe, das macht den kompletten Vorgang deutlich nachvollziehbarer, und es hätte mit Sicherheit auch eine ganz andere Reaktion hervorgerufen, wenn diese Informationen mit im Artikel gestanden hätten. :S