penny Prepaid >>> Congstar

  • gw16

    Vor ca. 24 Monaten hatte ich über den Discounter Penny einen Prepaidvertrag abgeschlossen >>>
    Genutzt werden sollte und ist ... im Telefonanschluss PKWmeiner Frau.
    Eine der Aussagen beim Erwerb der Karte war: kein Mindestumsatz
    Jetzt erhielt ich eine Kündigungsandrohung falls ich die Karte nicht kurzfristig auflade. Grund ... keine Aufladung innerhalb der letzetn 12 Monate.
    Die karte ist noch aufgeladen.
    Als ich dagegen Widerspruch einlegte da dies ja z. B. der Aussage "kein Mindestumsatz" absolut widerspricht wurde mir mitgeteilt >>> sinngemäß >>> das ja sowieso laut AGB ein Kündigungsrecht seitens des Anbieters besteht ... Kündigungsfrist 1 Monat. Ich könnte aber mit Aufladung der Karte in Höhe von mindestens 15 Euro der Kündigung entgegenwirken.
    Dies ist in meinen Augen ein absolute Unverschämtheit und letztlich auch Kundenvera..... .
    Diese Karte wird nun mal nicht sehr häufig benutzt.
    Natürlich wird dies von mir an andere Stelle zur rechtlichen Prüfung übergegeben.
    Mir ist es im Grunde egal. Es gibt andere Anbieter.
    Nur die Art und Weise von Penny bzw. von Congstarseite ??? ist absolut nicht hinnehmbar


    gw16

    Hi!


    Lese mal diesen Artikel: http://www.teltarif.de/telekom…chnologie/news/41091.html


    Das ist allerdings nicht nur bei Congstar so, sondern in der gesamten Branche. Die Aussage "kein Mindestumsatz" ist daher ein wenig irreführend.


    Das Problem lässt sich allerdings ganz leicht lösen:

    Das restliche Guthaben wird dann auf dein Postpaid Konto gutgeschrieben, wodurch es zu keinem Verlust kommt. Hier gibt es definitiv keinen Mindestumsatz und dieser Ärger bleibt Dir künftig erspart.


    Grüße.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael T. ()

  • Solander

    Hi,


    Zyrous hat da recht. Das findet sich leider bei jeder Prepaid Karte. Damit die Rufnummern nicht zu lang werden - aufgrund zu vieler ungenutzter Karten - werden diese irgendwann einfach gekündigt. Dabei spielt - leider - die Aufladung die wichtige Rolle, nicht die Nutzung an sich.


    Jedoch ist der Link falsch. Das ist auch nur die Prepaid-Variante. Du benötigt diesen hier: https://www.congstar.de/handytarife/congstar-wie-ich-will/


    Grüße

  • Michael T.

    Hallo gw16,


    leider können wir hier für Penny Mobil keinen Kundencervice leisten.


    Den Penny Kundenservice kannst du über die Hotline (0 18 06) 44 47 59 (20ct/Verbindung aus dem Festnetz; 60ct/Verbindung aus dem Mobilfunk) oder über das Kontaktformular erreichen (https://www.pennymobil.de/kundenservice.html).


    Freundlichen Gruß
    Michael T.

  • Robby555

    Hi!


    Lese mal diesen Artikel: http://www.teltarif.de/telekom…chnologie/news/41091.html


    Das ist allerdings nicht nur bei Congstar so, sondern in der gesamten Branche. Die Aussage "kein Mindestumsatz" ist daher ein wenig irreführend.

    Ist zum Glück nicht in der gesamten Branche so, es gibt auch Anbieter die ihre Karten nicht sperren obwohl sie nicht jedes Jahr aufgeladen werden. Das ganze System krankt, fairer wäre es wenn man die Karten erst dann sperren würde wenn sie ein Jahr lang nicht im Netz eingebucht waren (Inland oder im Roaming soll egal sein).

    Man muss sich da ja nicht unbedingt auf die Zahl der Monate festsetzen, aber früher oder später würde jeder Prepaid-Nutzer seine Karte gekündigt bekommen, wie aus den og. Gründen, von Solander.

    Hi


    grundsätzlich geht es schon mal gar nicht darum, ob die Karte nur gelegentlich oder häufig benutzt wird.


    Ausschlaggebend ist, dass in regelmäßigen Abständen nachgeladen wird. Ich sag absichtlich nachgeladen und nicht aufgeladen, denn viele Wenignutzer haben bereits 20 oder mehr Euro auf der Karte.


    Vor einigen Jahren war es zumindest noch so, dass ein Anruf oder eine SMS ausgereicht hat - um nachzuweisen, dass die Karte noch benutzt wird - um der drohenden Kündigung zu entgehen. Ist aber nicht mehr - jetzt wollen die Provider Geld sehen



    Bei congstar hat man allerdings den Vorteil, einen Prepaid-Vertrag in einen Postpaid-Vertrag zu ändern.
    An den Kosten für Gespräche / SMS ändert sich nichts. Kein Mindestumsatz und auch keine Grundgebühr und das bereits angesparte Guthaben vom Prepaid-Vertrag kann mit übernommen werden (wenn der Prepaid-Vertrag auch schon bei congstar war).


    Bei Mama Tele hab ich schon bei 2 Prepaid-Verträgen erfolgreich der Kündigung widersprochen - also es geht doch, wenn sie wollen - und das auch ohne weitere Aufladung der Karten.
    Manchmal sind sie doch sehr kulant und gehen auf die Wünsche der Kunden ein



    Gruß yew

  • Butler Parker

    Das Problem ist das die Kunden die Provider als Wohltätigkeitsorganisation ansehen. Die Provider sind aber gewinnorientierte Firmen die schlicht und ergreifend Geld verdienen wollen/müssen. Da sind Karteileichen leider fehl am Platz.

  • Algernon Moncrieff

    Btw: Mindestumsatz würde heißen, dass z. B. von einem monatlichen Mindestumsatz von 1€ eben 1€ monatlich vom Guthaben abgezogen wird. Egal ob man telefoniert hat oder nicht. Ähnlich wie der Mindestverzehr in der Disko.


    Natürlich wird dies von mir an andere Stelle zur rechtlichen Prüfung übergegeben.


    Der Verweis auf den Anwalt scheint inzwischen zur Standard-Abschiedsredewendung für alle Arten von Fragen zu werden. Wird die inzwischen automatisch eingefügt? Und wenn ja, warum bei allen außer mir?


    In diesem Sinne:
    Ein schönes Wochenende! Ihr hört von meinem Anwalt!*
    Algernon


    *Selber geschrieben!!1!

  • gw16

    ... " rechtlich checken" heißt nicht das ich gleich einen Anwalt einschalte. Das rentiert nicht.
    Es geht einfach darum ob die Art und Weise des Vorgehens ok ist.
    Es geht doch im Grunde nicht an das im ersten Schreiben der Kündigungsgrund der ist das die Karte nicht innerhalb von 12 Monaten erneut aufgeladen wurde. Auf Grund meines Einwandes wurde sich dann auf § blabla ...der AGB berufen.
    Die Karte wird im Autotelefon genutzt...sozusagen eine Notfallkarte und Sie wird von unterwegs auch genutzt wenn's dringend ist jemand zu erreichen ... oder es wird zum Auto angerufen.
    Übrigens beträgt die Mindestaufladung bei Penny 15 Euro. Ist ja nicht wenig.
    Übrigens: Wenn da was von "keine Mindestaufladung" steht dann heißt das für mich nicht das Mindestaufladung nur für monatliche Aufladungen gelten würde.


    greeze gw16

  • gw16

    Zitat

    Da sind Karteileichen leider

    Wieso Karteileiche: Es wird ja aus dem Auto telefoniert. Sicher nicht ständig aber oft genug.

  • Solander

    Das Problem ist das die Kunden die Provider als Wohltätigkeitsorganisation ansehen. Die Provider sind aber gewinnorientierte Firmen die schlicht und ergreifend Geld verdienen wollen/müssen. Da sind Karteileichen leider fehl am Platz.

    Wieso Karteileiche: Es wird ja aus dem Auto telefoniert. Sicher nicht ständig aber oft genug.

    Der Begriff wird in diesem Fall von jedem anders interpretiert. Und für ein Unternehmen, das - wie Butler Parker schrieb - Gewinne einfahren will, sind Karten in diesem Fall "Leichen", die nach einer gewissen Zeit keine Aufladung erhalten. Dabei ist es egal, ob irgendwo stand "Kein Mindestumsatz". Aus diesem Grund gibt es auch in den AGB den Punkt, dass der Provider es sich frei hält, Karten in einer gewissen Frist zu kündigen. Da man den AGB zustimmt bei Abschluss der Karte, ist das auch rechtlich. ;)

  • gw16

    us diesem Grund gibt es auch in den AGB den Punkt, dass der Provider es sich frei hält, Karten in einer gewissen Frist zu kündigen. Da man den AGB zustimmt bei Abschluss der Karte, ist das auch rechtlich. ;)


    ... das wäre ja im Grunde in "dreigottesnamen" irgendwie ok. Nur ... mir ist nicht gekündigt worden (anfangs ) auf Grund der Klausel in der AGB. Mir ist gekündigt worden da ich nicht innerhalb eines Jahres wiederholt aufgeladen habe. Auf den Pharagraphen in der AGB griff man erst zurück nachdem ich Widerspruch gegen die meiner Meinung nach unberechtigte Zwangsaufladung eingelegt habe. Von der steht übrigens nichts in der AGB. Und da gilt für mich wieder der Begriff "kein Mindestumsatz".



    Nachfolgend der Originalwortlaut des ersten Kündigungsschreibens:
    [size=medium]Kündigung Ihrer PENNY MOBIL Prepaid Karte mit der Rufnummer xxxxxxxxxxxx


    [size=small]Hallo xxxxxxxx xxxxxxxx,


    [/size][/size]
    [size=small]leider müssen wir Ihnen hiermit das Vertragsverhältnis
    zum 12.05.2016 kündigen, da wir festgestellt haben, dass die letzte Aufladung
    Ihres Guthabenkontos 15 Monate zurück liegt.
    [/size]
    [size=medium][size=small]Sollten Sie
    den Vertrag fortsetzen wollen, um weiterhin mit Ihrer Rufnummer xxxxxxxxxxxx
    telefonieren zu können, brauchen Sie nur neues Guthaben aufladen. Der Vertrag
    wird dann unverändert zu den bisherigen Konditionen
    fortgesetzt.


    Bitte laden Sie in diesem Fall spätestens bis zum
    12.05.2016 Ihr Guthabenkonto auf.


    Sollten Sie bis zum oben
    genannten Datum kein weiteres Guthaben aufgeladen haben, endet der Vertrag am
    12.05.2016. Ab diesem Datum können Sie keine Dienste mehr nutzen und sowohl die
    Karte als auch die Rufnummer werden deaktiviert.


    Guthaben können Sie im
    Wert von 15,- € oder 30,- € problemlos in jedem Penny Markt in Deutschland
    aufladen.


    Kennen Sie schon unsere günstigen Optionen für Ihre
    Prepaid-Karte? Diese sind flexibel monatlich zu- und abbuchbar. Schauen Sie doch
    einfach mal rein unter www.pennymobil.de.


    Falls Sie in den
    letzten 6 Wochen bereits aufgeladen haben, dann betrachten Sie, bitte, diese
    E-Mail als gegenstandslos.


    Hinweise:



    [/size][/size]
    Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz


    Für den Vertrag gelten
    die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten
    für das jeweils bestellte Produkt. Hinweise zum Datenschutz können Sie unter http://www.pennymobil.de/datenschutz.html
    einsehen.

    [size=small][size=small]Es grüßt Sie


    Ihr PENNY MOBIL
    Team

    [/size]

    [/size]

  • Dr. House

    Naja, erstmal ist es doch auch egal, aus welchem Grund sie dir kündigen. Da empfinde ich es nur als fair, dass der richtige Grund angegeben wird. Wenn du eine Karte kündigt, schreibst du ja auch höchstens "ich kündige, da ich zu einem anderen Anbieter wechseln werde" und nicht "ich kündige meinen Vertrag auf Grundlage des §1 Abs 23 wasauchimmer der AGB". ;)


    Ich persönlich kenne keinen Prepaid-Anbieter, der seine Karten nicht irgendwann kündigt. Eine Alternative wurde dir ja oben bereits vorgeschlagen...


    VG, House.

    Hallo :)


    > mir ist nicht gekündigt worden (anfangs ) auf Grund der Klausel in der AGB


    aufgrund welcher Klausel denn sonst? Der entsprechende Punkt 12.2 der AGB lautet:


    Das Vertragsverhältnis kann [...] durch congstar mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.


    Das heißt, Congstar kann Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich, aber natürlich erlaubt. Also haben sie Dir einen Grund genannt. Sie könnten auch einfach sagen, Dein Gesicht gefällt uns nicht mehr. Oder gar nichts.


    > Auf den Pharagraphen in der AGB griff man erst zurück nachdem ich Widerspruch gegen die meiner Meinung nach unberechtigte Zwangsaufladung eingelegt habe. Von der steht übrigens nichts in der AGB.


    Richtig. Na und? Congstar kann Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (siehe oben).


    Gruß Ingo

  • gw16

    Upps, was für ein Forum ist den das? ?(


    Vielleicht hätten die ja gleich schreiben können >>> nein .... müssen .... nach § blabla.
    Das ist nicht geschehen. Solch eine Kündigung würde jeder Winkeladvokat zerreißen. Die Kündigungsgrund war einzig und allein die erfolgte Nichtaufladung. Oder liest Du @ schlingo ... irgendwas von §en darin :?: Von dem Zwang von Aufladungen innerhalb einer bestimmten Frist steht nichts im Vertrag. Das sollte doch klar sein.
    Die Kündigung nach § blabla wurde nachgeschoben.
    Dies ist eine rein willkürliche Handhabe.

    Vielleicht hätten die ja gleich schreiben können >>> nein .... müssen .... nach § blabla.


    Hallo :)


    wo steht das? Mit welcher Begründung?


    Das ist nicht geschehen.


    Richtig. Das hat niemand bestritten und ist auch völlig unerheblich.


    Solch eine Kündigung würde jeder Winkeladvokat zerreißen.


    Mit welcher Begründung?


    Die Kündigungsgrund war einzig und allein die erfolgte Nichtaufladung.


    Richtig. Na und?


    Oder liest Du @ schlingo ... irgendwas von §en darin :?:


    Bitte nenne uns die Rechtsgrundlage, dass die Kündigung nur mit Hinweis auf den entsprechenden Punkt der AGB erfolgen darf. Danke.


    Von dem Zwang von Aufladungen innerhalb einer bestimmten Frist steht nichts im Vertrag. Das sollte doch klar sein.


    Richtig. Das hat niemand bestritten, auch ich nicht. Das ist aber auch völlig egal. Nochmal zum Mitmeißeln: gemäß Punkt 12.2 der AGB kann Dir Congstar jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Das haben sie getan.


    Dies ist eine rein willkürliche Handhabe.


    Das magst Du gerne so sehen. Wie hier schon geschrieben, hast Du den AGB bei der Annahme des Vertrages zugestimmt.


    Gruß Ingo

  • thunder

    Immer wieder faszinierend, wie sich Leute über eine bei allen Anbietern in der ein oder anderen Form seit 15 Jahren gängige Praxis aufregen und völlig überzeugt davon sind, dass das so höchst illegal ist.
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass NUR Congstar das so macht, wie kommt man auf die Idee, dass eine Firma mit inzwischen Millionen Kunden damit seit Jahren durchkommt, wenn das ach so illegal ist?

  • gw16

    Sorry offline,


    was für ein Mist (sorry auch für dafür) gibst Du von Dir.
    Kurz dazu: Vorteil wenn man in einem Verein ist und ein Mannschaftskollege Richter i. R. ist und ein Mannschaftskollege Staatsanwalt.
    Natürlich gibt es kein Urteil. Aber ich habe das Thema geschildert.
    Es ist ja Blödsinn wegen solch einer Prepaidsache (zumindest in meinem Fall ) ein Akt daraus zu machen. Ginge es aber um mehr als nur diese unsinnige Kündigung würde der, der kündigt wohl böse ins Leere treten.


    Noch einmal: Villeicht versteht es dann auch Mr. @offline ... mir wurde gekündigt mit einer Begründung >> nämlich das meine Karte nicht erneut (obwohl Guthaben vorhanden) aufegeladen wurde. Diese ... dann Zwangsaufladung ist in keinem Satz Vertragsbestandteil.
    Die Kündigung mit Hinweis auf § blabla wurde nachgeschoben. Natürlich kann der Vertrag einseitig gekündigt werden gemäß AGB ...aber eben nicht mit einer Begründung wegen nicht erfolgetne Aufladens.
    Und es ist völlig egal ob dies ähnlich bei vielen anderen so gehandhabt wird.
    Ich bin echt am überlegen ob ich mir den Spaß mache einen RA einzuschalten. Wird zwar mit Sicherheit nicht vor ein Gericht kommen ...aber ... interessant wäre dies schon. Aber ... man hat Schönere zu tun um sich seine Freizeit zu vertreiben. Schon diese Schreiberei ist eigentlich zuviel. Ist nur irgendwie ein kleines Ärgerniss. Aber ..es gibt ja genug andere Möglichkeiten.


    Viel Spaß noch in diesem auf jeden Fall unabhängigen Forum :S


    Und E N D E


    OK ... ist ja ein Congstar Forum und Congstar war ja auch nicht der direkte Vertragspartner ... aber ... na egal.