Anonymous Call Rejection (ACR) bei Congstar

  • Summerset2016

    Hallo,


    gerne würde ich erfahren, wie ich ACR bei Congstar aktivieren lassen kann. Gem. § 102 Abs. 1 TKG sind Sie als Mobilfunkanbieter verpflichtet diesen Dienst anzubieten. Dort heißt es "Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen."


    Bitte teilen Sie mir kurz mit was zu tun ist. Vorsorglich weise ich Sie bereits darauf hin, dass Nachrichten wie "wir bieten diesen Dienst nicht an" unzulässig sind, denn Sie haben diesen Dienst anzubieten, da Sie hierzu gesetzlich verpflichtet sind.



    Vielen Dank.

  • Adrian P.

    Hallo Summerset 2016,


    wir du evtl. weisst, haben wir kein eigenes Netz. Wir sind ja nur Nutzer des Netzes der Deutschen Telekom.
    Diese ist bereits dazu befragt worden und hat folgende Stellungsnahme dazu veröffentlicht :


    - Es gibt zahlreiche, kostenfrei herunterzuladende Anwendungen für Smartphones, mit denen man ACR umsetzen kann. Technische Alternativen existieren also.
    - Nur nur ein verschwindend geringer Teil der Kunden fragt das Funktionsmerkmal ACR nach.
    - Auch zu beachten ist, dass bei einem dauerhaften Blockieren von eingehenden Anrufen mit unterdrückter Rufnummer insbesondere die Gefahr besteht, dass auch – eigentlich – erwünschte Anrufe abgewiesen werden (z. B. von Alt-Anschlüssen ohne Rufnummernübertragung; bei Unkenntnis des Anrufenden von etwaigen anschlussbezogenen Voreinstellungen oder bei einem Auseinanderfallen von Anschlussinhaber und Anrufer).
    - Außerdem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des „Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ aus 2009 der Anrufende bei Werbeanrufen seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken darf, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren.



    Gruß
    Adrian

  • Peter Parker

    Zitat

    Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.


    Reicht dafür nicht einfach ein Druck auf den roten Hörer? Die Möglichkeit besteht doch immer und trifft für mich genau den Kern der Aussage

  • Summerset2016

    Laut TKG geht es hierbei um eine netzseitige Umsetzung des Leistungsmerkmals. Dies ist auch in der Gesetzesbegründung nachlesbar. Also solches fällt der Verweis aus Alternativen schonmal weg, da der Netzbetreiber umzusetzen hat und nicht der Kunde. Ob hierbei auch erwünschte Anrufe blockiert werden liegt nicht in der Ermessenshoheit des Anbieters und kann diesem daher egal sein. Das Gesetz zur Bekämpfung von Telefonwerbung existiert unabhängig zum TKG. Jedes Gesetz ist für sich umzusetzen.


    Ich fordere Sie nochmals auf dem im TKG beschrieben netzseitigen ACR nachzukommen, andernfalls werde ich mich bei der BNetzA entsprechend beschweren.

  • Robby555

    Es wäre so einfach wenn der Kunde das selbst im Kundencenter aktivieren oder deaktivieren könnte. In andere Länder und auch bei einigen deutschen Anbietern geht das auch. Aber nein, Congstar bzw. die Telekom muss immer erstmal dumm tun und sich mit fadenscheinigen Ausreden aus einer klaren gesetzlichen Vorgabe herausreden. Gehts noch ? Wenn der Kunde ACR haben will, dann ist das kommentarlos einzurichten. Ob und wie die anderen Anbieter das gelöst haben spielt keine Rolle, wenn sie es aber auch nicht tun, dann ist es Aufgabe der BNetzA ihnen auf die Finger zu klopfen.

    Hi!


    Aus meiner Sicht ist der oben genannte $ nicht mehr zeitgemäß, da jeder Kunde - zumindest unter Android - das Anliegen selbst lösen kann. Es ist aus meiner Sicht nicht einzusehen, dass für ein Anliegen, welches der Kunde auch selbst lösen kann, Entwickler Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen.


    Für Android Nutzer gibt es hier einen relativ neuen Artikel: https://www.androidpit.de/anrufe-blockieren-in-android


    Nutzer mit einem Apfel auf dem Telefon haben "nur" die Lösung über den Ruhe-Modus. Für eine Änderung sollte hier allerdings eher der Apfel in die Pflicht genommen werden.


    Grüße.

  • Robby555

    Ob eine gesetzliche Vorgabe heute sinnvoll ist oder nicht, ist nicht relevant. Es ist nicht Sache des Kunden sich darum zu kümmern sondern die des Netzbetreibers. Im Telefoniecenter fürs Festnetz hat die Telekom dem Kunden einen einfachen Schalter eingerichtet wo er ACR ein- oder ausschalten kann. Was ist so schwer daran dasselbe auch bei Congstar oder jedem anderen Anbieter zu implementieren ?

    Bilder

  • Butler Parker

    andernfalls werde ich mich bei der BNetzA entsprechend beschweren.


    Viel Spaß. Das gleiche Thema hat im Forum der Telekom im Jahr 2014/15 auch einer gestartet. Unter anderem hat der User dort die gleiche Antwort wie du erhalten.
    Auch wollte er sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
    Allerdings wurde das Thema dort bis heute nicht weitergeführt.
    Ehrlich gesagt gehe ich nicht davon aus das die Bundesnetzagentur wegen einer Funktion, die der Nutzer selbst in seinem Handy nachträglich problemlos installieren oder einstellen kann, ein Faß aufmacht. Soweit mir bekannt ist gibt es einen einzigen Anbieter der dies implementiert hat. Allerdings soll es dort nicht nicht reibungslos funktionieren.

    Es ist nicht Sache des Kunden sich darum zu kümmern sondern die des Netzbetreibers.


    Also soll ein wirtschaftliches Unternehmen, welches bestrebt ist seine Ausgaben auf das nötigste zu beschränken, ernsthaft evtl. tausende € für die Implementierung einer Funktion ausgeben die heute jeder mit seinem Smartphone binnen 1 - 2 Minuten selbst erledigen kann? Wirtschaftlich betrachtet ist das reiste Verschwendung von Entwickler Ressourcen (zu aufwendig und zu teuer) weil einfach nur extrem selten danach gefragt wird, wie Adrian schon erwähnte.


    Was ist so schwer daran dasselbe auch bei Congstar oder jedem anderen Anbieter zu implementieren ?


    Unterschiedliche Systeme. Es müsste quasi wieder für jeden Anbieter gesondert bearbeitet werden - unnötige Kosten.

  • Dr. House

    Da würde ich Peter Parker mal zustimmen: Druck auf den roten Hörer und fertig. Oder im Handy entsprechende Einstellungen vor nehmen.


    Rechtlich steht da im TKG natürlich was anderes und der Anbieter soll das Ganze netzseitig umsetzen. Allerdings hast du mit einer Beschwerde bei der BNetzA wohl nicht allzu gute Chancen: Teltarif hat ausführlich darüber berichtet, inklusive Statement der BNetzA.
    Ich - persönlich - würde mir den Stress ersparen und statt dessen einfach selbst das Problem lösen.


    Cheers, House.

  • Adrian P.

    Hallo Summerset2016,


    es tut mir leid, das wir deinem Wunsch nicht entsprechen können.
    Abschließend möchten wir dazu folgendes sagen:


    Von einigen wenigen Kunden wurden wir gebeten, eine automatische Unterdrückung anonymer Anrufe („Anonymous Call Rejection“ – ACR-Funktion) als optionalen Dienst anzubieten. Teilweise hatten diese sich auf eine geplante Verpflichtung der Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur bezogen. Da die Realisierung eines solchen Dienstes allerdings branchenweit mit unverhältnismäßig hohem technischen Umrüstungsaufwand verbunden wäre, hat die Bundesnetzagentur zwischenzeitlich von einer solchen Verpflichtung abgesehen. Vor diesem Hintergrund werden wir einen solchen Dienst nicht anbieten. Alternativ besteht allerdings bei vielen Smartphones und auch in neueren Festnetzroutern die Möglichkeit, eine automatische Unterdrückung von anonymen Anrufen einzuprogrammieren. Generell raten wir allerdings von einem dauerhaften Blockieren solcher Anrufe ab, da hierdurch auch möglicherweise erwünschte Anrufe z.B. aus Altanlagen ohne Rufnummerübertragung abgewiesen werden.



    Gruß
    Adrian