Trotz bestätigter Kündigung weitere Abbuchungen

  • Keyser

    Guten Abend zusammen,


    ich stelle hier einfach mal mein Problem dar, da ich seit Wochen und nach mehreren Anfragen vom Mail-Support keine Antwort erhalte. Vielleicht tut ein bisschen Tageslicht der Sache ja gut.


    Ich war Kunde von congstar und hatte einen Glasfaser/Telefon 2in1 Tarif gebucht. Zwecks beruflich bedingtem Umzug fragte ich bei congstar an, ob der Tarif in meinem neuen Wohngebiet auch verfügbar sei. Nachdem ich diesbezüglich zunächst eine Zusage erhielt und nach meiner neuen Adresse gefragt wurde - die ich dann auch angab - bekam ich als Antwort eine Kündigungsbestätigung zurück ("Ihre fristgerechte Kündigung hat uns am 18.11.2015 erreicht. Sie können Ihren congstar komplett 2 Glasfaser Anschluss letztmalig am 30.11.2015 nutzen.") mit der Info "Bedauerlicherweise kann Ihr bisheriger Tarif nicht an der neuen Anschrift zur Verfügung gestellt werden.". Naja, soweit so gut - wenn da keine congstar-Leitungen liegen, kann ja auch keiner was für. Die Kündigung wurde zum 30.11.2015 veranlasst und separat nochmal per Mail und SMS unter Nennung des Datums von congstar bestätigt. Ich habe die Kündigungsbestätigung von congstar meinerseits wieder bestätigt. In meincongstar stand (und steht heute noch): "Kündigung vorgemerkt zum 30.11.2015".
    Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Mindestvertragslaufzeit des Internetvertrags noch nicht abgelaufen war. Dennoch ist der Vertrag nach einer einvernehmlichen Kündigung beider Seiten selbstverständlich nicht mehr wirksam.


    Anfang Dezember stellte ich dann aber zufällig fest (da ich die Wohnung noch kurzzeitig bewohnte), dass das Internet und Telefon weiter geschaltet waren. Auch bei meinconstar war weiter die Rede von "Kundigung vorgemerkt zum 30.11.2015". Ich habe daraufhin mit Bitte um Klärung an den Support geschrieben, der nur meinte, dass das Anliegen an eine Fachabteilung weitergeleitet würde. Das ist jetzt 6 Wochen her. Seitdem habe ich mehrfach gebeten, mal zu klären ob da alles richtig gelaufen ist, da das Internet ja weiter geschaltet ist, der Vertrag aber gekündigt. Ich habe explizit darum gebeten, keine Abbuchungen vorzunehmen, da ich mich mit Rückbuchung und dem ganzen Stress danach nicht auch noch neben meinem Umzug beschäftigen müssen will.


    Funkstille.


    Jetzt erreicht mich die Nachricht, dass meine Dezemberrechnung über €40,65 im Kundenbereich einsehbar ist. Weitere 2 Anfragen (einmal unter der Rubrik "Kündigung" und einmal unter "Rechnung") vor 3 Tagen blieben ohne Antwort außer der Standard "Vielen Dank für Ihre Anfrage"-Mail. Interessanterweise habe ich in diesen Anfragen auch mein SEPA-Mandat mit sofortiger Wirkung widerrufen. Heute sehe ich, dass eine Abbuchung über den o.g. Betrag von meinem Konto für den 18.01. vorgesehen ist.


    Ich sag das jetzt mal so: Meine Unzufriedenheit mal beiseite, ich bezweifle, ob das hier alles mit Recht und Ordnung zugeht. Wenn eine Kündigung zu einem bestimmten Datum von congstar veranlasst und bestätigt wird, dann gibts da nix mehr abzubuchen. Den Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats zu ignorieren ist auch, sagen wir mal, brenzlig.
    Wenn am Montag abgebucht werden sollte, werde ich es zurückbuchen lassen und rechtliche Schritte prüfen. Seit knapp 2 Monaten scheint sich bei congstar keiner dafür verantwortlich zu fühlen. Das Problem hat sich ja angekündigt und wurde von mir mehrfach vorgebracht. Es hätte sich Anfang Dezember ohne Weiteres lösen lassen - anstatt dessen muss es erst eskalieren bis jetzt (hoffentlich) was passiert.


    Ich bitte nochmals um zügige Klärung.


    TL;DR: congstar veranlasst und bestätigt Kündigung zum 30.11. -> Internet läuft weiter -> Anfragen werden ignoriert -> Gebühren sollen weiter abgebucht werden -> Anfragen und Widerruf des SEPA-Mandats werden ignoriert.

  • Thomas B.

    Hallo keyser,


    erst einmal herzlich Willkommen im congstar-Support-Forum.


    Leider ist bei der Abschaltung deines Anschlusses etwas schief gelaufen in der Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Wir kümmern uns darum und du bekommst bescheid sobald das gelöst ist.


    Dir ein schönes Wochenende,
    Thomas

  • Keyser

    Hallo Thomas,


    danke für die Antwort, ich hoffe es klärt sich bald, aber ich erwähne mal Folgendes als kleines Update:


    Die Abbuchung wurde von congstar natürlich durchgeführt (trotz widerrufenem SEPA-Mandat) und von mir zurückgebucht, da widerrechtlich. Inzwischen ist eine Mahnung zur Zahlung der besagten Dezemberrechnung zzgl. €5 Rücklastschriftgebühr eingegangen, womit wir bei nunmehr €45,65 wären.


    In der letzten Woche scheint das Problem nicht gelöst worden zu sein, da sich immernoch niemand mit mir in Verbindung gesetzt hat. Der Tarif ist weiterhin auf "Kündigung vorgemerkt zum 30.11.2015" in meincongstar, sodass ich davon ausgehen muss, dass er immernoch weiterläuft.

  • martikricki

    Kleiner Tipp @Kayser, die Aussagen hier sind nicht bindend. Also verlass dich nicht auf die Kommentare im Forum. Geh lieber direkt auf die entsprechende Abteilung zu. Letztendlich stehst du alleine da mit deiner offenen Verbindlichkeit.

  • Adrian P.

    Hallo Keyser,


    Ich muss dich da leider um Geduld bitten.
    Der Vorgang befindet sich noch in der Bearbeitung.
    Sobald wir etwas neues haben, werden wir dich natürlich informieren.



    Gruß
    Adrian

  • FeaturedPride87

    Kleiner Tipp @Kayser, die Aussagen hier sind nicht bindend. Also verlass dich nicht auf die Kommentare im Forum. Geh lieber direkt auf die entsprechende Abteilung zu. Letztendlich stehst du alleine da mit deiner offenen Verbindlichkeit.


    Naja die Kündigungbestätigung an sich ist ja bindend. Wenn nichts mehr offen ist aus vorangegangenen Rechnungen, dürfte nichts mehr abgebucht werden. Einfach zurückbuchen und möglichen weiteren Schreiben widersprechen mit Kopie der Kündigungsbestätigung :!:


    Gruß
    Pride

  • Keyser

    Und täglich grüßt das Murmeltier.


    Heute befindet sich die Rechnung für Januar in meinem Postfach. Wenigstens hat sich jetzt der Status in meincongstar geändert. Anstatt nur "Kündigung vorgemerkt (zum 30.11.2015)" - wie ich es auf einem Screenshot damals dokumentiert hatte - steht da jetzt.... nanu, jetzt steht da "Aktiv (Kündigung vorgemerkt) (zum 30.11.2015)". Es ist also ein "Aktiv" neu aufgetaucht.


    Nicht nur werden mir weiter Rechnungen geschickt (von der Mahnung die ich bekommen habe mal ganz zu schweigen), auch ist der entsprechende Tarif von irgendwem wieder auf Aktiv gestellt worden. Von alleine passiert das ja wohl nicht. Mit anderen Worten: Nichts ist gelöst. Im Gegenteil, es geht in die entgegengesetzte Richtung.


    Darf ich nach nunmehr zweieinhalb Monaten seit meiner ersten Mail-Anfrage, in der ich das Problem angesprochen habe und dem knapp einen Monat, seit dem mir hier versichert wurde, dass sich "darum gekümmert" werde, langsam mal einen Abschluss der Sache erwarten?


    Vielen Dank.

  • Greta H.

    Hallo Keyser,


    ersteinmal möchte ich mich stellvertretend für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Es hat ein Problem bei der Datenübermittlung gegeben. Deine Bankverbindung habe ich entsprechend gelöscht. Das Lastschriftmandat ist somit widerrufen. Die offenen Forderungen wurden ausgebucht und die enstprechenden Personen über den Abschluss der eingestellten Kündigung informiert.


    Tut mir leid, dass es solche Schwierigkeiten gegeben hat, ich hoffe, dass der Fall zeitnah abschließend abgearbeitet werden kann.


    Viele Grüße,


    Greta

  • Keyser

    Und täglich grüßt das Murmeltier.


    Nicht nur wurden mir in den letzten Monaten immer wieder Rechnungen zugestellt (die ich aber als "Überbleibsel des Systemfehlers" gewertet habe und nicht weiter beachtete - zumal mir hier ja zugesichert wurde, dass die entsprechenden Schritte zur Behebung des Fehlers eingeleitet wurden), sondern jetzt flattert auch eine Mahnung ins Haus, die mit Gerichtsverfahren und Schufaeintrag droht.


    So langsam muss ich mal fragen, was das bei Ihnen für ein Saftladen ist. Steh mal bitte jemand von seinem Bürostuhl auf und gehe persönlich zu den Kollegen in der Rechnungsabteilung und schaue denen über die Schulter, wie sie diese Einträge löschen, sonst passiert hier in den nächsten 5 Jahren noch nichts!


    Ich bitte letztmalig um Korrektur Ihrer fehlerhaften Eintragungen. Auf ein Mahn- oder Klageverfahren werde ich Gegenklage einreichen. Bei einem ungerechtfertigten Schufaeintrag werde ich Schadenersatz einklagen.


    EDIT: Es sollte klar sein, dass ich hiermit der Mahnung formell widerspreche. Bitte geben Sie das weiter.

  • thunder

    Irgendwas im Forum "formell" zu widersprechen ist ungefähr so sinnvoll wie den AGB von Facebook auf deiner Pinnwand zu widersprechen. :rolleyes:

  • liest sich dennoch blöd hier, wenn ein ich rechnungen zu einem gekündigten vertrag bekomme... kann dich verstehen, keyser

    bollek 8|


    warum ich alles klein schreibe? kein wort hat es verdient groß geschrieben zu werden :D

  • Hallo Keyser,


    da hat Bollek absolut Recht, denn sowas sollte wirklich nicht passieren:


    Nicht nur wurden mir in den letzten Monaten immer wieder Rechnungen zugestellt (die ich aber als "Überbleibsel des Systemfehlers" gewertet habe und nicht weiter beachtete - zumal mir hier ja zugesichert wurde, dass die entsprechenden Schritte zur Behebung des Fehlers eingeleitet wurden), sondern jetzt flattert auch eine Mahnung ins Haus, die mit Gerichtsverfahren und Schufaeintrag droht.


    Ich habe das mit ausdrücklichen Nachdruck weitergeleitet und verhindert, dass hier irgendwas an die Schufa geht. Ich bleib da am Ball und schau auch nächste Woche nocheinmal rein, ob hier alles abgeschlossen wurde.


    Es tut mir wirklich leid, dass es hier so lange dauert, bis die Kündigung abgeschlossen ist.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • Keyser

    Irgendwas im Forum "formell" zu widersprechen ist ungefähr so sinnvoll wie den AGB von Facebook auf deiner Pinnwand zu widersprechen. :rolleyes:


    Werd besser kein Anwalt ;)


    Ein Widerspruch ist dann rechtsgültig, wenn er gegenüber dem zahlungsfordernden Unternehmen (oder einem Vertreter, wie z.B. dem Kundenservice des Unternehmens) eingelegt wurde. Wie das geschieht, ist Wurst, solange man es nachweisen kann.


    Danke, Fynn, dass du da nochmal nachhakst. Ich beobachte den weiteren Verlauf gespannt.

  • Butler Parker

    Ein Widerspruch ist dann rechtsgültig, wenn er gegenüber dem zahlungsfordernden Unternehmen (oder einem Vertreter, wie z.B. dem Kundenservice des Unternehmens) eingelegt wurde. Wie das geschieht, ist Wurst, solange man es nachweisen kann


    Jap, aber unterschrieben sollte der Widerspruch sein. Und das ist in einem Forum recht schwierig. ;)