10k Payback Punkte zur Allnet Flat Plus werden nicht gutgeschrieben

  • Thomas1986

    Den Bestellvorgang hab ich korrekt über die Paybackseite eingeleitet. Alles kein Problem, funktionierte perfekt.
    Unter dem Vertrag "Allnet Flat Plus" standen 10000 Paypack Punkte. Nirgends im gesamten Bestellvorgang kam eine Mitteilung, dass ich die Punkte nicht erhalte. Die Punkte waren erst der Grund weshalb ich zu Congstar gewechselt bin.


    Nachdem mir diese noch immer nicht gutgeschrieben worden sind, hab ich eine Anfrage über Payback gestellt und darauf hab ich folgende Antwort erhalten:


    Lieber Herr XXX,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Es tut uns leid, dass Sie Punkte vermissen.


    Gern haben wir die Punkteverbuchung geprüft und dabei festgestellt, dass
    Sie auf Ihren Einkauf bei unserem PAYBACK Online Shop congstar bereits
    einen Gutscheincode angewandt haben.


    Bitte beachten Sie, dass unsere Partnerunternehmen sich laut unseren
    Teilnahmebedingungen das Recht vorbehalten, die Gewährung von Punkten
    einzuschränken. Aus diesem Grund können wir Ihnen für diesen Einkauf
    leider keine PAYBACK Punkte nachträglich gutschreiben.


    Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo @Thomas1986,


    der E-Mail kann ich leider nicht viel hinzufügen. Wie in den meisten Shops üblich können Payback-Punkte nicht mit Gutscheincodes kombiniert werden.
    Im Hinweistext zu Payback-Bestellungen weisen wir darauf hin: Das Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Vorteilsaktionen/ -programmen von congstar (z.B. Gutschein-Codes). Zu finden ist das bspw. hier.


    Alle bei der Bestellung übernommenen Vorteile werden dann noch einmal in der Bestellbestätigung und später in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.


    Gruß Max

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  • Thomas1986

    Dann muss man das für den Kunden mal transparenter machen und das Gutscheinfeld bei einer Bestellung über Payback deaktivieren, oder ein Popup welches sich öffnet.. Ich fühle mich hier als Neukunde ganz klar hinters Licht geführt und hätte unter diesen Tatsachen auch keinen Vertrag bei Congstar abgeschlossen.

    Moin...,
    dann würde sich aber bald der Nächste beschweren, das ihm die Auswahlmöglichkeit zwischen Gutscheincode oder PayBackpunkten genommen wird. ;)
    Eigentlich sollte allgemein bekannt sein, dss der Handel zu 99% immer nur einen Vorteil zugesteht. Das ist online und auch im Geschäft fast immer der Fall.
    Na ja..., "Geiz ist eben Geil" :D

  • Thomas1986

    Von einer Auswahlmöglichkeit kann ja nur die Rede sein, wenn erkennbar ist das man wählen muss.
    Wäre für mich ersichtlich gewesen dass nur eins geht, hätte ich zumindest abwägen können welche Variante für mich in Frage kommt.


    Bei dem Gutschein den ich eingelöst habe, handelte es sich um einen Rabatt auf den Gesamtpreis, dass dann keine Punkte gutgeschrieben werden ist nicht "fast immer der Fall"!

  • Manuel

    Moin,


    wann hast Du den Vertrag denn abgeschlossen ?
    Wenn es noch keine 14 Tage her ist kannst Du von deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen.


    Gruß Manu

  • Cherryproject

    ich kann deine Verärgerung nachempfinden. Einen ungültigen Vorgang im bestellprozess anzuzeigen (sowohl bei Payback als auch congstar) ist vortäuschen eines endpreises, der nicht existiert! Kaufentscheidungen werden aufgrund falscher Annahmen getroffen. Für den Kunden muss ersichtlich sein, was er kauft. Bei mir ist der selbe Fall eingetreten und sowohl congstar als auch Payback haben sehr lange auf Antwort warten lassen.


    Bin sehr enttäuscht von solch einer Masche und werde mich dementsprechend als Konsequenz nach einem alternativen Tarif umsehen. Kundenvertrauen scheint nicht wichtig zu sein.


    Ps: bei Expedia Buchungen das gleiche Spiel. Also schön das Kleingedruckte lesen, schließlich muss man davon ausgehen, dass man sonst eine Waschmaschine erwirbt. ?(

  • Cherryproject

    Also ich kann das was Max sagt nicht ganz nachvollziehen:
    Die Worte üblich und meistens heißen nicht, dass es nicht möglich ist. Ich selbst kaufe meist dann in Shops, wenn ich weiß, dass ein „Doppelrabatt“ möglich ist. (Siehe H&M)


    Wenn einem angezeigt wird, dass man etwas bekommt, dann muss es auch umgesetzt werden. Außer die Lieferung ist nicht möglich.


    Hinzu kommt: welcher Gutschein nun angewandt wurde, wird von wem entschieden? Der Gutschein der als erste eingegeben wurde, derjenige der für congstar am günstigsten ist?


    Die Optimierung einer bestellwebseite sollte für ein Unternehmen wie congstar möglich sein - oder liege ich da falsch?


    Gruß

  • Thomas1986

    Hier sieht man schon, kurze und knappe Antwort seitens Congstar und fertig. Umsatz im Sack und durch ist die Sache.
    Hier müsste mal der Verbraucherschutz den Vorgang prüfen..

  • Jockel72

    Weil es dazu nichts weiter zu sagen gibt . Ich nutze Payback selbst intensiv und bei praktisch allen Aktionen steht dabei : nicht gleichzeitig mit anderen Rabatten/Vorteilen kombinierbar