Antragsprozess verbesserungswürdig

  • CMA

    • [UMGESETZT]

      Nach Angabe der personenbezogenen Daten finde ich folgenden Passus am Ende der Seite:
      "Ihr Einverständnis vorausgesetzt: Die congstar GmbH wird Ihre für
      die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des
      Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten)
      sowie erhobene Verkehrsdaten (genutzte Telekommunikationsdienste,
      Datenvolumen, Zielkorridor) im Rahmen des Erforderlichen gemäß den
      gesetzlichen Bestimmungen auch für die Vermarktung und bedarfsgerechte Gestaltung von Telekommunikations- und Telemediendiensten der congstar GmbH sowie für Marktforschung verwenden und um Ihnen Produkte der congstar GmbH per E-Mail, SMS/MMS zu empfehlen, die Ihrem Vertragsprodukt ähnlich sind. Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken jederzeit hier widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen."


      • Zum einen finde ich es kritikwürdig, dass man dem Neukunden nicht sofort die Wahl über die Weiterverwendung seiner personenbezogenen Daten bietet - nein, ich muss erst woanders hin umgeleitet werden.
      • Der Link führt keineswegs zu einer Möglichkeit, die Weiterverwendung dieser Personenbezogenen Daten zu unterbinden, sondern stattdessen auf die Hauptseite. Als potentieller Kinde fühle ich mich hier reichlich ver@rscht, denn ich weiss noch immer nicht, wo ich diesen Widerruf plazieren kann.
      • Elektronische Datenverarbeitung - und ein Onlineformular ist ja nichts anderes - ermöglicht es, Daten sehr schnell weiter zu reichen. Solange ich als Kunde keine Möglichkeit habe, sofort zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Auswahlkästchen die Verwendung meiner Daten zu unterbinden, können diese bereits wenige Microsekunden, nachdem ich sie abgeschickt habe (und wenn die Seiten entsprechend gestaltet wurden, auch bereits WÄHREND der Eingabe) an tausende Empfänger weiter vermittelt worden sein - was eine nachträgliche Untersagung völlig bedeutungslos macht. Ein Anbieter, der so verfährt, ist in Meinen Augen von vorn herein suspekt.
      • Ich bezweifle, dass dies mit der aktuellen Gesetzeslage konform geht, denn hier wird seitens des Anbieters ein Recht ergaunert, auf das er keinen Anspruch hat. Meine Daten gehören mir - und so lange ich der Verwendung nicht AUSDRÜCKLICH zustimme, dürfte dies gar nicht als verbindliches Recht angesehen werden. Es gibt viele Beispiele, wo dies anders gehandhabt wird. Und sogar dort kann man noch qualitative Unterschiede in Sachen Kundenorientierung erkennen - wenn beispielsweise der eine Anbieter das zustimmende Häkchen in solch einer Auswahl voreinstellt, so dass der Antragsteller es erst rausnehmen muss - oder aber wo der Anbieter seinen Kunden TATSÄCHLICH als eigenverantwortlichen Mitmenschen behandelt und es ihm überläßt, dieses zuvor leere Kästchen zu aktivieren.

      Wenn ein Anbieter seine Kunden tatsächlich als Kunden behandelt, dann macht er soetwas einfach nicht.
      CMA

    • Ben H.

      Hallo CMA,


      danke für den Hinweis. Ich habe das Ganze einmal zur Prüfung/ Klärung weitergegeben.


      Viele Grüße,
      Ben