Drosselung auf 32kb in den Postpaid-Tarifen zurücknehmen

  • Habe leider auch erst nach der Tarifumstellung realisiert, dass die Drosselung auf 32 kbit/s reduziert wurde.
    Hätte ich das rechtzeitig wahrgenommen, wäre die Tarifumstellung vermutlich anders ausgefallen ...


    Warum kann Congstar diese "Leistungsdaten" nicht klar und deutlich bei den relevanten Tarifdaten aufführen?

  • Prinzessin Peach

    Es ist zwar wirklich nicht schön mit der neuen Drosselpolitik, aber man findet die Info doch in den Tarifdetails.
    Und auch nicht im Kleindgedruckten sondern direkt beim Punkt "Mobiles Internet". Das habe ich bei anderen Anbietern schon viel schlimmer versteckt gesehen...

  • cq351

    In den neuen Postpaid-Tarifen wird nun auch auf 32k gedrosselt.


    Schade, damit sind diese damit einerseits unbrauchbar, andererseits schlechter gestellt als ihre Prepaid-Pendants.


    Was zur Hölle macht Ihr da??

    In den neuen Postpaid-Tarifen wird nun auch auf 32k gedrosselt.


    Schade, damit sind diese damit einerseits unbrauchbar, andererseits schlechter gestellt als ihre Prepaid-Pendants.


    Was zur Hölle macht Ihr da??

    Tatsächlich! "Prepaid wie ich will" wird auf 64 kbit/s gedrosselt, der neue "Postpaid wie ich will" dagegen auf 32 kbit/s. :thumbdown:


    Wer denkt sich denn sowas aus? (Aber vermutlich ist das Ziel, den Prepaid-Tarif bei nächster Gelegenheit ebenfalls nach unten anzugleichen.)


    Schade, "Postpaid wie ich will" wäre genau der Tarif, auf den ich gewartet habe. Aber wenn ich dann auf 32 kbit/s runtergestuft werde, muss ich doch überlegen, ob ich meinen alten Smart-Tarif nicht lieber behalte.
    (Oder mal gucke, was die "Marktbegleiter" :D so bieten.)

  • TW-Rames

    Ja, ist nicht schön. Ich hab den Wechsel auch angenommen, nachdem er mir telephonisch vorgeschlagen wurde.


    Aber Congstar geb ich da keine Schuld, ich hätte ja auch sagen können, daß ich das erstmal durchgoogle ;)


    Im Hinblick auf alle anderen Abwicklungen hat sich Congstar immer korrekt und vor allem unkompliziert (Kündigung Festnetzanschluss bspw. per Mail erfolgt) verhalten.


    Obendrein bietet der Anbieter ja auch ohne Mindest-Vertragslaufzeit an (und ich mach nur noch Dinge mit ebendieser Kündigungsfrist, u.a. aus Gründen wie diesem) - sprich, ich kann und werd mir in Ruhe überlegen, ob ich den Vertrag demnächst kündige und eben zu einem anderen Anbieter portiere, der mir 64 lässt.


    Geht mir schlicht darum, daß bei mir das Handy auch navi ist und da die 64 doch gut brauchen kann.


    Ich hab zusätzlich noch den Datentarif L, aber der läuft über den Router und wegen unterschiedlicher SIM-Kartenformate Router-Handy und generell ist Karten hin- und Herschieben da keine Lösung. Der Datentarif bleibt in jedem Falle, mit dem bin ich hochzufrieden (und der drosselt nur auf 64).


    Und das andere: unschön, aber selbst schuld. Kann aber monatlich kündigen. Wer sich den Aufpreis gespart hat für den Wegfall der Kündigungsfrist, hat dann vielleicht auch am falschen Ende gespart.


    Und obwohl ich mit entsprechender Drosselung mehr als unzufrieden bin, finde ich Congstar einen der besten Anbieter am Markt (was eigentlich viel über die Konkurrenz aussagt)

    Ähnliches habe ich schon am 11. April 2014 gefordert.
    https://www.congstar-forum.de/…-erh%C3%B6hen/#post322762


    Und bin auch schon darauf gekommen dass dass ein Faktor von 100 ist, der da flöten geht.


    Auch hier nochmal ein seriöser Link zum erstrittenen Urteil, welches absolut richtig ist und diese Praxis wohl ein für alle mal verbieten wird.


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Drosselung-fuer-unbegrenztes-Datenvolumen-unzulaessig-3095474.html

  • Aber was fordert das von dir vorgebrachte Urteil?


    "Der Beklagte wird verurteilt [...] zu unterlassen, nachfolgende oder inhaltsgleiche Bestimmung [zu verwenden]: (Datenvolumen pro Monat - unbegrenzt) davon mtl. Highspeedvolumen (max. 21,6 Mbit/s) - 500 MB (danach GPRS-Speed mit max. 56 Kbit/s)."


    Vulgo: Das Unternehmen kann a) auf die Geschwindigkeitsreduktion verzichten/anpassen. Oder b) den Text auf der Homepage / im Vertrag anpassen.


    Wer möchte auf a) wetten? :P

    OK Herr Anwalt.


    Das Urteil kann ziemlich schnell rechtskräftig werden und höhere Instanzen als ein Landgericht sich damit befassen.


    Außerdem gilt immernoch der Grundsatz, dass nicht unerwartetes in AGB stehen darf, was ja vermutlich auch dazugeführt hat, dass sich die Verbraucherzentrale letztendlich auch beschwert hat.


    D.h. unsinnige Dinge, wie die "Leistung auf 1% zu minimieren" ist eine Klausel, welche Leute in einer AGB wohl nicht erwarten dürften. Das wäre so wie wenn du im Parkhaus beim reinfahren in klein dranschreibst, dass du nur von 23:59-24:00 aus dem Parkhaus raus und reinfahren darfst.

  • Butler Parker

    Vulgo: Das Unternehmen kann a) auf die Geschwindigkeitsreduktion verzichten/anpassen. Oder b) den Text auf der Homepage / im Vertrag anpassen.


    Eplus hat den Text doch schon längst angepasst. Die haben einfach das Wort "unbegrenzt" weggelassen.


    Falls sich jemand für den Wortlaut der Urteils interessiert kann es auf der Seite der Verbraucherzentrale Bundesverband als PDFheruntergeladen werden.
    Der Download-Link ist ganz unten auf der Seite:
    Mobilfunk: Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht ausgebremst werden

    Ich bin leider in die Falle getappt.
    Habe meinen Tarif zmm 5.Januar umstellen lassen. Die selbe Leistung zum halben Preis? prima Sache !


    Jetzt bin ich drüber gekommen (HERE Maps wollte sich updaten). Und ich musste feststellen, dass ich nun auf 32 statt auf 64 gedroselt wurde.
    Leider fühlt sich 32 eher an wie 3. Eine Benutzung ist nicht mehr möglich, außer Instant Messaging Programmen ist Kommunikation nicht mehr möglich.


    Leider fängt meine Vertragslaufzeit jetzt wieder bei 0 an und ich kann erst Anfang 2018 wechseln.
    Aber sollte die Drossel dann immernoch bei 32kbit liegen, dann bin ich die längste Zeit Congstar-Kunde gwesen. :thumbdown:


    64kBit war zwar langsam, aber noch nutzbar.
    32kBit entspricht einer digitalen Querschnittslähmung.